Werbung
Während die Gerichte noch darüber beraten, in welchen Punkten die Deutsche Telekom mit ihrem Zero-Rating-Angebot StreamOn gegen geltende Vorschriften verstößt, erweitern die Bonner ihr Angebot. Passend zur Gamescom werden aber nicht einfach nur neue Audio- und Video-Partner hinzugefügt. Stattdessen will man Spieler mit StreamOn Gaming locken.
Prinzipiell bietet StreamOn Gaming den gleichen Vorteil wie auch StreamOn: Zum Angebot gehörende Spiele können auch unterwegs genutzt werden, ohne dass der dabei anfallende Datenverkehr zulasten des zum Tarif gehörenden ungedrosselten Datenvolumens geht. Allerdings gibt es auch hier einige Punkte zu beachten. So weist die Deutsche Telekom unter anderem darauf hin, dass nur der tatsächlich zum reinen Spiel gehörende Verkehr berücksichtigt wird, nicht aber im Spiel eingeblendete Werbung und ähnliches.
Hinzu kommt ein wichtiger Unterschied gegenüber StreamOn. Denn während die Audio- und Video-Dienste abdeckende Option in vielen Tarifen kostenlos gebucht werden kann, muss für StreamOn Gaming oftmals gezahlt werden. In den Tarifen MagentaMobil S bis L sowie den entsprechenden Family-Card-Varianten verlangt die Deutsche Telekom monatlich 2,95 Euro, auf eine Gebühr verzichtet man lediglich in den Tarifen MagentaMobil Young XS bis L. In allen anderen Tarifen steht die Option nicht zur Verfügung.
Neben diesem Punkt gibt es weitere Details, die es zu beachten gilt - die aber mit StreamOn übereinstimmen. So greift die Option nur dann, wenn das genutzte Smartphone im Inland genutzt wird - im Fall von Auslands-Roaming (auch innerhalb der EU) wird hingegen das inkludierte Datenvolumen genutzt. Zudem darf das inkludierte Datenvolumen nicht aufgebraucht sein. In einem solchen Fall betrifft die dann aktive Beschränkung der Übertragungsraten auch StreamOn Gaming. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht, eine Kündigung ist täglich möglich.
Zum Start des Angebots kann die Deutsche Telekom auf 17 Spiele verweisen. Der derzeit wohl populärste Titel dürfte „Fortnite" sein, aber auch das beliebte „Clash of Clans", „Asphalt 9" und „Pokémon Go" sind dabei. Eine vollständige Übersicht gibt es auf der StreamOn-Gaming-Seite.
Von Seiten der Bundesnetzagentur oder Verbraucherschützern gibt es noch keine Reaktionen auf das neue Angebot. Dabei hatte die Regulierungsbehörde die Deutsche Telekom im Dezember 2017 aufgefordert, aufgrund einiger rechtswidriger Bestandteile Änderungen am StreamOn vorzunehmen. Verlangt wurde unter anderem, dass das Angebot auch im EU-Ausland genutzt werden kann. Eine Einschränkung, die es auch bei StreamOn Gaming gibt. Da das Bonner Unternehmen eine andere Auffassung vertritt, geht man inzwischen gerichtlich gegen die Bundesnetzagentur vor. Ein Urteil gibt es bislang aber noch nicht.