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Der Ticketanbieter Eventim hatte bisher für das Selbstdrucken von Tickets eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. Verbraucherschützer hatten gegen diese Extrakosten schon vor längerer Zeit Klage erhoben, da diese ungerechtfertigt sei. Schließlich habe der Anbieter keinerlei Kosten mit Versand oder Ausdrucken der Karten. Der Bundesgerichtshof hat nun der Klage stattgegeben und geurteilt, dass die Gebühr in dieser Höhe nicht verlangt werden darf.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sei eine pauschale Gebühr von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken nicht zulässig. Eventim reagierte auf das Urteil bereits und kündigte an, die Gebühr nicht ganz abschaffen zu wollen. Der Bundesgerichtshof hatte lediglich die Höhe der Gebühr als nicht gerechtfertigt angesehen. Eine Anpassung der Gebühr könnte hingegen als zulässig gelten.
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Eventim plant laut eigenen Angaben eine Reduzierung der Gebühr. Dass das Unternehmen für den Erhalt der Gebühr kämpft, ist aus unternehmerischer Sicht nicht verwunderlich. Schließlich nimmt der Anbieter durch diese Gebühr rund eine Million Umsatz zusätzlich ein. Da wäre ein kompletter Wegfall der Gebühr im Umsatz auf jeden Fall spürbar.
Wie hoch die Gebühr in Zukunft für das Selbstausrucken der Tickets ausfallen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.