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Kundenfeindliche AGB

Verbraucherzentrale mahnt Sony ab

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Verbraucherzentrale mahnt Sony ab
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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Konsolenhersteller Sony wegen „kundenfeindlicher“ Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen des PlayStation Network abgemahnt und will zur Not auch vor Gericht ziehen, sofern der Konzern nicht einlenken werde. Das gaben die Verbraucherschützer am Mittwoch per Pressemitteilung bekannt.

Grund für die Abmahnung seien vor allem zwei Passagen in den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des Online-Dienstes PlayStation Network (PSN), welcher unter anderen für Multiplayer-Titel benötigt wird, worüber sich aber auch Spiele und Filme digital kaufen lassen. Konkret bemängelt die Verbraucherzentrale NRW die Regelung zum Verfall von Guthaben. 

Aufgeladenes Guthaben müsse laut AGB innerhalb von 24 Monaten aufgebraucht werden, andernfalls dürfte die gesamte Summe auf dem Nutzerkonto von Sony einkassiert werden. Kunden würden so ungenutzten Euro-Guthaben verlieren. Dies sei kundenfeindlich, nicht mit dem deutschen Gesetz vereinbar und daher unwirksam, würde jedoch auch von anderen großen Herstellern der Branche so gehandhabt werden. Gut möglich, dass die Verbraucherschützer auch andere Hersteller abmahnen werden. Welche das sein könnten, darüber schweigt sich der Verband in seiner Mitteilung jedoch aus. 

Außerdem monieren die Verbraucherschützer weitere Klauseln, nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssten, die von ihren minderjährigen Kindern durch Käufe über das PlayStation Network entstanden sind. Dies gilt nicht nur für den Kauf kompletter Spiele, sondern auch für kostenpflichtige DLCs und weitere In-App-Käufer, so die Verbraucherzentrale NRW. Weiterhin wird kritisiert, dass Sony nicht eindeutig darauf hinweisen würde, dass Käufer digitaler Inhalte ausdrücklich auf ihr Widerrufsrecht verzichten, wenn sie den Download starten. 

Die Verbraucherzentrale NRW hofft nun auf ein Einlenken Sonys, die montieren Passagen zeitnah zu überarbeiten. Andernfalls werde man den Weg vor Gericht nehmen, heißt es in der Pressemitteilung.