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Wie das Bundeskartellamt am heutigen Donnerstag, den 7. Februar 2019, erklärte, besitze Facebook eine marktbeherrschende Stellung, die vom Konzern missbraucht würde. Aus diesem Grund untersagte das Bundeskartellamt Facebook außerhalb des Netzwerkes, zum Beispiel mit dem Like-Button, weitere Daten zu sammeln. Das Kartellamt sieht darin einen unfairen Wettbewerb.
Facebook plane zwar das Votum des Bundeskartellamts gerichtlich anzufechten, allerdings könnte der Fall aufgrund der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend sein und sich deshalb über Jahre hinziehen. Ebenfalls wird Facebook untersagt, Daten, die von fremden Websites stammen, mit Nutzerdaten der eigenen Plattform anzureichern. Zu fremden Webseiten gehören dabei laut Bundeskartellamt auch Apps wie Instagram oder Whatsapp. Der Socialmedia-Plattform wurde jetzt eine Frist von zwölf Monaten eingeräumt, um das bemängelte Verhalten zu ändern. Ein Lösungsvorschlag muss dem Amt hingegen bereits nach maximal vier Monaten präsentiert werden.
Facebook behauptet jedoch, man würde nicht über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Ebenfalls würde kein Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung vorliegen. Zudem wären für die Aufsicht über die Einhaltung der DSGVO nicht die Wettbewerbshüter zuständig, sondern die Datenschutzbehörde. Vom Bundeskartellamt wurden bislang lediglich die Datensammlungen außerhalb von Facebook betrachtet. Dabei ging es um den Gefällt-mir-Button und um den Auswertungsdienst Facebook Analytics.
Der zentrale Kritikpunkt des Amtes ist, dass die Nutzung des Dienstes nur möglich ist, wenn man der gesamten Datenerhebung zustimmt. Eine Einzel-Auswahl kann nicht erfolgen. Zum aktuellen Stand scheint das Bundeskartellamt Mark Zuckerberg bei der geplanten Verknüpfung von Facebook, WhatsApp und Instagram einen Strich durch die Rechnung zu machen, zumindest in Deutschland. Ob andere Länder jetzt nachziehen werden, bleibt abzuwarten.