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Netflix hat sich mit seinem Angebot schon längst zu einer echten Alternative des Kinos und Fernsehen entwickelt. Deshalb gibt es auch schon länger einen Rechtsstreit zwischen dem Streaming-Anbieter und der deutsche Filmförderung. Doch der Rechtsstreit wurde nun beigelegt, denn Netflix zahlt zukünftig Filmabgabe nach dem deutschen Filmförderungsgesetz.
Das Gesetz sieht vor, eine Abgabe zwischen 1,8 und 3 % des Umsatzes abzugeben, wenn in Deutschland Einnahmen durch Filme generiert werden. Dies ist auch beim Streaming-Anbieter der Fall. Der direkte Kontrahent Amazon zahlt mit Prime-Video schon länger diese Abgabe und nun kommt mit Netflix der zweite große Anbieter für Streaming hinzu.
Mit Blick auf die Nutzerzahlen war dies eine absehbare Entwicklung. Schließlich nutzt inzwischen jeder dritte deutsche einen Streaming-Anbieter. Allerdings bleibt das Fernsehen und Videoportale wie YouTube weiterhin auf Platz 1 und 2.
Netflix wird ab September in die deutsche Filmförderung einzahlen. Eine rückwirkende Verpflichtung gibt es an dieser Stelle nicht. Pro Jahr wird dadurch ein Betrag von rund 75 Millionen Euro eingesammelt. Die Streaming-Anbieter zahlen vom Gesamtbetrag rund 14 Millionen Euro. Somit wird ein Großteil der Einnahmen weiterhin vom Fernsehen und Kinos getragen. Das Geld wird dann wieder in die Produktion von neuen Filmen investiert.