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Uploadfilter laut Bundesregierung unausweichlich

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Uploadfilter laut Bundesregierung unausweichlich
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In einem Interview äußerte sich der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Axel Voss von der CDU, jetzt über ein mögliches Verbot von Youtube. So ist Voss der Meinung, dass man darüber nachdenken sollte, ob diese Art von Geschäft existieren sollte. Grund für diese Aussage ist die aktuelle Diskussion zu Artikel 13 in der Debatte zur EU-Urheberrechtsreform.

Zudem behauptete Voss, dass große Plattformen wie Youtube dazu verpflichtet seien, technische Lösungen zu nutzen, um die Rechte der Urheber zu gewährleisten. Dies hört sich sehr nach der Forderung nach einem Uploadfilter an, obwohl Voss bislang in der Debatte immer behauptete, dass keiner “von uns” einen Uploadfilter möchte. Auch die Bundesregierung ist der Meinung, dass ein Uploadfilter unabdingbar ist. "Aus Sicht der Bundesregierung werden bei großen Datenmengen bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden sein", dies teilte die Regierung auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle mit. Allerdings behauptet das Justizministerium, dass eine manuelle Sichtung des Materials nicht ausgeschlossen werde.

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Problematisch bei Youtube ist aktuell die Behandlung der Urheberrechtsverletzungen. Die Videoplattform wird erst aktiv, wenn eine Urheberrechtsverletzung gemeldet wird. Zwar existieren automatische Prozesse wie Content ID, allerdings arbeiten diese nicht fehlerfrei. So ist es möglich, den Algorithmus durch die Wahl eines vergrößerten Videoausschnitts oder das Erhöhen der Geschwindigkeit des Videos in die Irre zu führen. Auch die vielen False Positives des Content-ID-Verfahrens sind aktuell noch problematisch. 

Derzeit existieren Unmengen an urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Youtube. Dazu zählen neben Serien auch ganze Kinofilme. So erscheint beispielsweise bei der Eingabe von “Ghostbusters Full Movie” in der Youtube-Suche zwar kein Video in Blu-ray-Qualität, aber man findet Teil 3 der Geisterjäger beziehungsweise Geisterjägerinnen in Hochkant, leicht reingezoomt oder mit einem schwarzen Raster versehen. Das Content-ID-Verfahren bleibt hierbei wirkungslos. Theoretisch wäre es möglich, das Hochkant-Video herunterzuladen, mit einer Freeware das Bild zu drehen und zu rendern. Fertig wäre der illegale Download von Ghostbusters 3 in einer akzeptablen Qualität. Dass es sich hierbei um einen problematischen Zustand handelt, sollte selbsterklärend sein.

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