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Der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob die Amazon-Dienste getrennt werden müssen. "Man könnte bei Amazon in Richtung einer Entbündelung auf Produktebene denken“, sagte Wambach jetzt in einem Interview. Als Vorbild soll hier das Verfahren der EU-Kommission gegen Google aus dem vergangenen Jahr dienen. Damals wurde eine Rekordstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Grund war die Nutzung von Android, um die marktbeherrschende Stellung der eigenen Suchmaschine weiter auszubauen. Somit waren Wettbewerber von Google nicht mehr in der Lage, innovativ und konkurrenzfähig zu sein.
Das Amazons Steckenpferd bei den Primeabonnenten die eigene Videoplattform ist, sollte kein Geheimnis sein. Allerdings dürften die speziellen Angebote nur für Prime-Mitglieder bei der Überzeugungsarbeit der Kunden einen erheblichen Faktor darstellen. Sollte die Monopolkommission nun entscheiden, dass besagte Dienste entbündelt werden müssen, steigt der Konkurrenzdruck in Europa für Amazons Streamingplattform erheblich. Dann lassen sich die Kunden nur noch mit den Inhalten überzeugen. Einzigartige Vorteile, wie der kostenlose Versand oder spezielle Mitglieder-Angebote gegenüber Konkurrenten wie Netflix, existieren dann nicht mehr.
Bei der Monopolkommission handelt es sich um ein unabhängiges Beratergremium der Bundesregierung, das unter anderem mit der Erstellung von Gutachten zu politischen und rechtlichen Wettbewerbsthemen betraut ist. Eine Möglichkeit selbst aktiv zu werden, wie das Bundeskartellamt, hat das Gremium jedoch nicht. Sollte die Monopolkommission zu Ungunsten von Amazon entscheiden, bedeutet dies nicht, dass sich etwas am Prime-Modell des Onlineversandhändlers ändern wird. Allerdings könnte die Entscheidung des Gremiums das Bundeskartellamt auf den Plan rufen. Sollte das Bundesamt zur selben Erkenntnis kommen wie das Gremium, könnte es für Amazon in Europa schwieriger werden, Prime-Abos an den Mann beziehungsweise die Frau zu bringen.