Werbung
Die EU-Kommission hat heute bekanntgegeben, dass es sich bei den Geoblocking-Maßnahmen der Spiele-Publisher in Europa um einen Verstoß gegen die gültigen Wettbewerbsgesetze handelt. Die Kommission beabsichtigt nun, dass Hersteller in Zukunft dazu verpflichtet werden, den Käufern die Wahl zu geben, in welchem EU-Land sie ein Spiel erwerben möchten. Aktuell wurden von der EU bereits die Unternehmen Valve beziehungsweise Steam, Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax davon in Kenntnis gesetzt, dass die getroffenen Geoblocking-Maßnahmen illegal sind.
Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte: “In einem echten digitalen Binnenmarkt sollten die europäischen Verbraucher das Recht haben, Videospiele ihrer Wahl unabhängig davon, wo in der EU sie wohnen, zu kaufen und zu spielen. Sie sollten nicht daran gehindert werden, in dem Mitgliedstaat zu kaufen, in dem sie das günstigste Angebot finden. Valve und die fünf Videospielverleger haben nun Gelegenheit, auf unsere Bedenken zu antworten.”
Zudem sollen die Spiele-Publisher aufgrund der Export-Beschränkungen der regionalen Distributoren ebenfalls gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Somit wird der Verkauf über Ländergrenzen hinaus massiv behindert. Die EU-Verordnung verbietet Geoblocking und sonstige geografische Beschränkungen, die das Online-Shopping und grenzüberschreitende Verkäufe erschweren, indem sie die Möglichkeiten von Verbrauchern und Unternehmen, die Vorteile des Online-Handels zu nutzen, beschneiden. Die Verordnung gilt derzeit für PC-Videospiele, die auf CDs oder DVDs vertrieben werden, aber nicht für Downloads. Aktuell bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die Spieleschmieden beziehungsweise Vertriebsfirmen verhalten werden. Einfach ignorieren können sie die EU-Kommission jedoch nicht.