
Wohl bekanntester Fall dürfte DEll sein.
War es bisher eher unverständlich, warum sich zum Beispiel Dell so vehement an seine Intel only Strategie klammerte, könnte der Prozess nun für Klarheit sorgen und heikle Details ans Tageslicht bringen. Man darf gespannt sein.
Das US-Bezirksgericht in Delaware hat einem Antrag von AMD betreffend die Bereithaltung beweiskräftiger Dokumente stattgegeben. Der Antrag wurde am 1. Juli 2005 im Rahmen des Rechtsstreits “AMD gegen Intel” gestellt.
Mit diesem Antrag wollte AMD eine richterliche Anordung erreichen, die es dem Unternehmen erlaubt, Dritt-Unternehmen aufzufordern, ihnen vorliegende beweiskräftige Dokumente aufzubewahren. Angesichts der jetzt vorliegenden richterlichen Zustimmung werden AMDs Anwälte 30 Partnerfirmen kontaktieren, um mit ihnen geeignete Maßnahmen zur Aufbewahrung von Beweismaterial zu besprechen. AMD wird bei der Durchführung darauf achten, dass den Partnerunternehmen so wenig Verwaltungsaufwand wie möglich entsteht.
AMDs Position zum Thema “Fairer und offener Wettbewerb”
AMD steht zu fairem und offenem Wettbewerb sowie zu den Werten und den Auswahlmöglichkeiten, die dieser den Kunden zu bieten hat. Unternehmen und Konsumenten sollten die Freiheit haben, aus einer Palette von Wettbewerbsprodukten wählen zu können, die auf kontinuierlicher Innovation basieren und auf Märkten angeboten werden, deren Spielregeln alle Hersteller befolgen. Wenn die Kräfte des Marktes funktionieren, haben die Verbraucher die Wahl und alle Beteiligten gewinnen. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Web-Seite www.amd.com/breakfree.