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Nachdem die Telekom bereits 2017 mit StreamOn gestartet war und zunächst die Daten von teilnehmenden Musik- und Video-Streaming-Diensten nicht mehr auf das im Vertrag enthaltene Highspeed-Volumen anrechnete und man das Angebot immer wieder mit neuen Partnern ausbaute und zuletzt sogar eine kostenpflichtige Gaming-Option vorstellte, hat die Telekom am Dienstagvormittag erneut nachgelegt.
Ab sofort können Vertragskunden auch die Option StreamOn Social&Chat zu ihrem Tarif hinzubuchen. Mit dieser wird der Datenverkehr bekannter Messenger-Apps nicht mehr auf das Vertrags-Datenvolumen angerechnet. Zum Start der Option sind das Facebook, Instagram, Snapchat, Tinder, Twitter, WhatsApp, Facebook Messenger und Telegram. Gut möglich, dass die Liste der teilnehmenden Partner in den kommenden Monaten auch hier weiter ausgebaut wird.
Nicht belastet werden dabei nur Messenger-Daten, nicht jedoch das Laden von Werbung, Sprach- oder Videoanrufe sowie das Öffnen externer Links und sonstiger Inhalte. Ist das Inklusiv-Volumen des Basistarifs verbraucht, wird auch hier die Bandbreite auf maximal 64, bzw. 16 Kbit/s im Down- und Upload beschränkt.
Das neue Social&Chat-Paket ist ab heute in den Tarifen Magenta Mobil S bis L der dritten Generation kostenlos zubuchbar und volle 24 Monate nutzbar. Einzig im kleinsten XS-Tarif sowie natürlich in den teuren XL-Tarifen mit ungedrosseltem Datenvolumen ist das Paket nicht hinzubuchbar. Das Paket wird jedoch nur für Erstbucher kostenlos sein. Ab dem 5. September soll die Option 4,95 Euro im Monat mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren kosten. Wer innerhalb des Aktionszeitraums bucht, muss keine Kündigung der Option vornehmen, das Zusatzpaket läuft automatisch nach 24 Monaten aus.
Mit seiner StreamOn-Option entfachte die Deutsche Telekom abermals die Diskussion rund um das Thema der Netzneutralität und heimste sich deswegen Ärger von der Bundesnetzagentur ein, die die Auffassung vertritt, dass die Option gegen die Netzneutralität und Roaming-Vergaben verstöße. Eine Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Nordrhein-Westfahlen verhindert bislang jedoch, dass der rosa Riese die Auflagen der Bundesnetzagentur erfüllen muss. Eine endgültige Entscheidung steht damit weiter aus.