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OVG Münster verbietet Sonntagsarbeit bei Amazon

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OVG Münster verbietet Sonntagsarbeit bei Amazon
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Beim Onlineversandriesen Amazon rollt aktuell wieder der Rubel und das Weihnachtsgeschäft boomt. Dadurch muss sich das Unternehmen momentan mit einer Vielzahl von Bestellungen auseinander setzen und scheint bei der Abwicklung langsam an seine Grenzen zu stoßen. Aus diesem Grund beantrage das US-amerikanische Unternehmen bereits im Jahr 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf Ausnahmegenehmigungen, um den Betrieb der Logistikzentren auch an einem Sonntag zu realisieren. Andernfalls würde dem Unternehmen laut Aussagen von Amazon ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen.

Das passte Verdi natürlich überhaupt nicht und daher ist die Gewerkschaft im Namen der Arbeitnehmer juristisch gegen den US-amerikanischen Versandriesen vorgegangen. Geklagt wurde in Münster vor dem dort ansässigen OVG. Das Gericht stützte sein Urteil auf das Deutsche Grundgesetz und machte klar, dass Ausnahmen nur bei besonderen Verhältnissen von Außen erteilt werden. Laut der 4. Kammer des OVG ist dies bei der beabsichtigten Sonntagsarbeit von Amazon jedoch nicht der Fall und somit bleiben die Logistikzentren des Onlinehändlers an den kommenden Advents-Sonntagen geschlossen.

Ebenfalls rügte das Gericht die allgemeine Politik bezüglich des Weihnachtsgeschäftes von Amazon. Mit dem Express-Versand sowie den Zustellungen am gleichen Tag würden gerade im Weihnachtsgeschäft die Lieferengpässe noch zusätzlich verstärkt. Somit ist davon auszugehen, dass Amazon auch in Zukunft vom Gericht keine Möglichkeit eingeräumt werden wird, die Logistikzentren an Sonntagen zu betreiben. Zudem kam es vom 29. November bis zum 3. Dezember zu diversen Streiks. Die Amazon-Mitarbeiter an den Standorten Rheinberg, Werne (beide NRW), Bad Hersfeld (Hessen), Koblenz (Rheinland-Pfalz), Leipzig (Sachsen) und Graben (Bayern) legten ihre Arbeit nieder. In Koblenz, Leipzig und Bad Hersfeld dauerte der Streik bis in den frühen Dienstagmorgen.

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