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Gesetz soll für kürzere Laufzeiten bei Verträgen sorgen

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Gesetz soll für kürzere Laufzeiten bei Verträgen sorgen
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Das Justiz- und Wirtschaftsministerium haben sich anscheinend für eine gesetzliche Änderung bei der Laufzeit von Verträgen geeinigt. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf sollen dadurch die Rechte der Verbraucher gestärkt werden und Kunden sich nicht mehr an lange Laufzeiten binden.

Konkret soll die Vertragslaufzeit von Mobilfunk-, Festnetz- und Fitnessstudio-Verträgen bei einem Neuabschluss noch maximal ein Jahr betragen. Bisher waren Kunden beim Abschluss immer für zwei Jahre an den Anbieter gebunden. Mit diesem Schritt möchte man Kunden vor dem Abschluss von teuren Verträgen schützen und die Möglichkeit bieten, wieder schneller aus den Verträgen auszusteigen.

Die automatische Verlängerung nach der Mindestvertragslaufzeit soll ebenfalls neu geregelt werden. Wurde bei vergessener Kündigung der Vertrag meist um weitere zwölf oder sogar 24 Monate verlängert, soll in Zukunft die automatische Verlängerung maximal drei Monate betragen. Verbraucher sollen dadurch bei einer vergessen Kündigung nicht mehr langfristig an den Anbieter gebunden bleiben. 

Unklar ist derzeit noch, wie die Unternehmen mit dieser neuen Regelung umgehen werden. Schließlich können diese dann nur noch weniger langfristig mit den Einnahmen planen. Ob dadurch die Preise steigen werden oder durch mehr Wechseldruck durch die Verbraucher die Preise sogar fallen, bleibt abzuwarten. Dafür muss allerdings erst einmal das Gesetz verabschiedet werden.

Um Verbraucher vor Abzocke zu schützen, sollen außerdem telefonisch vereinbarte Verträge künftig nochmals aktiv bestätigt werden müssen. Damit müssten Verbraucher bei einem telefonischen Abschluss einen Brief des Unternehmens unterschreiben und erst danach kommt der Vertrag zustande.

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