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Oberstes Gericht in Norwegen fällt Entscheidung über iPhone-Ersatzteile

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Oberstes Gericht in Norwegen fällt Entscheidung über iPhone-Ersatzteile
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Bereits in der Vergangenheit sorgte Apple immer wieder für Unmut bei den Betreibern von freien Werkstätten. Grund hierfür sind die strengen Bestimmungen über die Lieferung von passenden Ersatzteilen für Apple-Geräte. Im Jahr 2017 wurde bekannt, dass sich das kalifornische Unternehmen gegen das sogenannte "Recht auf Reparatur" sträubt und zur Wehr setzt. Allerdings hat der iPhone-Konzern im März des vergangenen Jahres begonnen, sich auf die Einführung des neuen Gesetzes vorzubereiten. Jedoch betrifft dies zunächst nur freie Werkstätten, die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind. Unternehmen im Ausland werden auch weiterhin ohne eine entsprechende Zertifizierung durch Apple keine Original Ersatzteile erhalten.

So ergeht es auch dem Norweger Henrik Huseby, der im skandinavischen Königreich eine iPhone-Werkstatt betreibt. Huseby hat für seine Reparaturen bislang auf instandgesetzte iPhone-Bildschirme zurückgegriffen, die aus China stammen und in der Volksrepublik mit entsprechenden Drittanbieter-Bauteilen wieder zu neuem Leben erweckt wurden. Der chinesische Anbieter übermalt bei der Reparatur alle Apple-Logos und versuchte so einer Markenrechtsverletzung aus dem Weg zu gehen. Allerdings sieht der iPhone-Konzern trotz übermalter Logos seine Rechte verletzt und der norwegische Zoll beschlagnahmte die iPhone-Bildschirme bereits bei der Einfuhr und deklarierte diese als Fälschung. Ebenfalls forderte Apple den Ladenbesitzer aus Norwegen dazu auf, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der sich Huseby verpflichtet, besagte Displays nicht mehr aus China zu beziehen. 

Der Aufforderung wollte Henrik Huseby jedoch nicht nachkommen und zog aus diesem Grund vor Gericht. Dem norwegischen Ladenbesitzer gelang es zwar in erster Instanz die Richter davon zu überzeugen im Recht zu sein. Das anschließende Berufungsverfahren konnte Apple allerdings für sich entscheiden. Nichtsdestotrotz gab der Norweger nicht auf und zog vor das Oberste Gericht in Norwegen. Dies nutzte aber nichts, auch hier unterlag Huseby dem iPhone-Konzern.

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