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Die Problematik mit dem Elektroschrott ist bereits seit mehreren Jahren immer mal wieder Thema. Allerdings scheint man das Problem bislang nicht in den Griff bekommen zu haben. Dies betrifft sowohl die Entsorgung durch Kunden, als auch die durch Unternehmen. Zumindest Endkunden können sich in Zukunft ganz leicht von dem unliebsamen Elektroschrott trennen. Wie die Bundesregierung bekannt gab, sollen Ladengeschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 m² sämtliche Elektro-Altgeräte annehmen. Außerdem müssen besagte Shops ebenfalls mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. Da jedoch sogar im Lebensmitteldiscounter Aldi regelmäßig entsprechende Produkte verkauft werden, sollte es kein Problem sein, ein Geschäft ausfindig zu machen.
Die Rücknahme muss zudem nicht kostenlos erfolgen. Zwar sind Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm grundsätzlich von jedem Einzelhändler, der die genannten Vorgaben erfüllt, anzunehmen, dabei spielt es aber keine Rolle, wo diese erworben wurden. Anders sieht es dagegen bei größeren Produkten, wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Fernsehern, aus. Hier muss eine Annahme nur erfolgen, wenn ein Neugerät erworben wird.
Für den lokalen Einzelhandel lässt sich dies noch weitestgehend einfach umsetzen. Problematisch wird es hingegen bei den Onlinehändlern. Diese müssen zwar nicht jedes Altgerät annehmen, jedoch gilt auch hier, dass zukünftig Elektrogeräte nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn diese nicht auch zurückgenommen werden. Zunächst soll dies lediglich große Onlinehändler betreffen. Somit sollte es im kommenden Jahr möglich sein, seinen Elektroschrott kostenlos bei Amazon abzugeben, sobald man sich ein entsprechendes Neugerät bestellt hat. Allerdings bleibt abzuwarten, ob Kunden sich die Mühe machen und zum Beispiel einen 50-Zoll-Fernseher mühsam verpacken und anschließend verschicken. Hier dürfte sich stattdessen ein Wertstoffhof als angenehmere Alternative anbieten.