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Nach fast 13 Jahren

Intel entgeht Milliardenstrafe vorerst

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Intel entgeht Milliardenstrafe vorerst
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Am 13. Mai 2009 verhängte die Europäische Kommission gegen den Chiphersteller Intel eine Geldbuße in Höhe von rund 1 Milliarde Euro, weil das Unternehmen von Oktober 2002 bis Dezember 2007 seine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt habe. Dabei soll Intel Handelspartnern Rabatte eingeräumt und darauf gedrängt haben, dass Intel-CPUs beim Verkauf im Fokus stehen sollten. Außerdem hat die Media-Saturn-Holding Zahlungen vom Hersteller erhalten.

Die verhängte Strafe gefiel dem Chiphersteller natürlich überhaupt nicht und so ging man juristisch gegen die Entscheidung vor. Die Klage wurde jedoch am 12. Juni 2014 vom Gericht in vollem Umfang abgewiesen. Intel legte auch hier Rechtsmittel ein und am 6. September 2017 hob der Gerichtshof das Urteil auf und wies die Sache an das Gericht zurück.

Dass die Mühlen der Gerechtigkeit langsam mahlen ist sicherlich kein Geheimnis. Somit ist es nicht weiter verwunderlich, dass erst jetzt, am 26. Januar 2022, ein Urteil ergeht, in dem das Gericht die angefochtene Entscheidung teilweise für nichtig erklärt.

Aus diesem Grund muss Intel die im Jahr 2009 verhängte Strafe vorerst nicht zahlen. Allerdings bedeutet das nicht unbedingt das Ende des Rechtsstreits. Es ist noch möglich am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch gegen das verhängte Urteil einzulegen. Je nachdem wie der EuGH entscheidet, kann es dann noch weiter gehen. 

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