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In den Parlamenten der Europäischen Union befasst man sich derzeit viel mit Kryptowährungen und deren Regulierung. Nachdem sich der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (ECON) Mitte März noch gegen den Entwurf aussprach, Dienstleistungen mit Kryptowährungen zu verbieten, die nicht auf einen nachhaltigen Konsensmechanismus setzen, hat man am Donnerstag nun mit knapper Mehrheit für einen neuen Paragraphen in der neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie gestimmt, der ein indirektes Verbot von selbstverwalteten Wallets zur Folge hätte. Das könnte für den Kryptomarkt viel weitreichendere Folgen haben, als das Quasi-Verbot von Bitcoin.
Konkret geht es im Paragraphen „Neue Regeln zur Unterbindung illegaler Ströme in der EU“ darum, dass Broker und Handelsseiten, aber auch andere Krypto-Dienstleister, künftig die persönlichen Daten der Nutzer überprüfen, verwalten und speichern müssen und auch beim Transfer von Vermögenswerten sicherstellen sollen, dass diese „komplett nachverfolgt werden können“.
Schon heute führen etablierte Börsen wie Binance, Coinbase oder Crypto.com ein sogenanntes KYC-Verfahren (Know you Customer) bei der Eröffnung eines Kontos durch und sind damit durchaus in der Lage, ihre Kunden zu identifizieren – ähnlich wie dies bei der Eröffnung eines klassischen Bankkontos geschieht. Künftig müssen diese Eintrittspunkte in die Kryptowelt aber auch dafür Sorge tragen, dass Transaktionen nur auf Wallets erfolgen, deren Inhaber ebenfalls bekannt sind. Das würde selbstverwaltete Wallets, wie MetaMask, die erst gestern Apple Pay in ihrer iOS-Version integrierte, ausschließen, aber auch zahlreiche DeFi-Angebote und andere Projekte.
Sogenannte Unhosted-Wallets können von den Nutzern in der Blockchain selbst angelegt und verwaltet werden, in die sie dann über eine Transaktion von der Börse einzahlen können. Sie können ihre Einlagen somit selbst verwalten und bekommen ein Stückweit mehr Unabhängigkeit und Anonymität zugeschrieben. Vor allem sind sie stets im Besitz der privaten Schlüssel, was im Falle einer Börsenpleite von Vorteil sein kann, Stichwort: „Not your Keys, not your Coins“.
Da der Aufwand nun für einige Dienste zu groß werden würde und teilweise technisch gar nicht anders umzusetzen wäre, wird nun befürchtet, dass zahlreiche Anbieter EU-Kunden erst gar nicht aufnehmen oder gar Transaktionen an selbstverwaltete Wallets nicht mehr erlauben werden. Dann wären nur noch Transaktionen von Börse zu Börse möglich, da man hier davon ausgehen kann, dass der Empfänger hinter der typisch kryptischen Wallet-Adresse bekannt ist.
Ursprünglich sollte diese Regelung nur für Transaktionen im Gesamtwert ab 1.000 Euro gelten, doch selbst diese Bagatellgrenze wurde von den Brüsseler Regierungsinstitutionen abgeschafft. Insgesamt fand der Entwurf eine knappe Mehrheit. 62 Stimmen sprachen sich dafür aus, 51 dagegen und 5 enthielten sich. Dafür stimmten vor allem Mitglieder der S&D-, Grünen- und vor allem der linken Fraktion.
Die Abstimmung der LIBE- und ECON-Ausschüsse sind nicht die letzte Stufe des Gesetzgebungsverfahren. Vermutlich im Laufe des Aprils wird das Europaparlament in einer Plenarabstimmung darüber abstimmen. Erst wenn das Trilog aus EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat darüber änderungsfrei abgestimmt hat, wird aus dem Entwurf ein Gesetz. Dieser Vorgang dauert in der Regel mehrere Monate.