NEWS

Recht auf Reparatur

EU-Kommission nimmt Vorschlag an

Portrait des Authors


EU-Kommission nimmt Vorschlag an
9

Werbung

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen. Damit möchte die Kommission die Hersteller von Konsumgütern in die Pflicht nehmen und sie zu einer besseren Reparierbarkeit ihrer Produkte zwingen.

In den letzten Jahrzehnten war es gängige Praxis, dass bei fehlerhaften Produkten häufig das Ersetzen des Produkts einer Reparatur vorgezogen wurde und den Käufern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen auch keine ausreichenden Anreize für eine Reparatur der betroffenen Waren geboten wurden. Mit dem Vorschlag soll es für Verbraucher in Zukunft einfacher und kostengünstiger werden, Waren, statt sie zu ersetzen, reparieren zu lassen. Die erhöhte Nachfrage soll den Reparatursektor aus seinem Dornröschenschlaf aufwecken. Im selben Zug sollen so auch Anreize für Hersteller und Verkäufer geschaffen werden, damit diese über die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle nachdenken.

Neben einem verankerten Anspruch auf Reparatur für die Käufer von Waren, umreißt der Vorschlag noch weitere Aspekte. Dazu gehört etwa die Etablierung einer Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um Betroffenen die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu erleichtern. Die Plattform soll das Suchen gefiltert nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen. 

Daneben soll es auch ein europäisches Formular für Reparaturinformationen geben, das Verbraucher von jedem Reparaturbetrieb verlangen können. Dies soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen.

Zunächst werden von der Richtlinie Produkte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte und Staubsauger erfasst werden. Später sollen sich dann auch Mobilfunkgeräte und Tablets in die Liste einreihen.

Bevor es soweit ist muss der Vorschlag aber erst noch im Europäischen Parlament abgesegnet werden. Anschließend sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird.