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Kartellamt prüft die Marktmacht von Microsoft

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Kartellamt prüft die Marktmacht von Microsoft
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Microsofts Kauflust und Wachstumskurs haben nun das Interesse des Bundeskartellamts geweckt. Wie die Behörde mitteilte, hat diese nun "ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet, um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt". Sollte sich dies bewahrheiten, könnte auf Microsoft in Zukunft eine schärfe Aufsicht zukommen. 

Allerdings würde sich der Konzern mit dieser Bewertung in bester Gesellschaft befinden, denn das Bundeskartellamt hat eine solche überragende marktübergreifende Bedeutung auch schon bezüglich Alphabet und Meta rechtskräftig festgestellt. Amazon greift die entsprechende Feststellung derzeit noch an. Das Beschwerdeverfahren ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die Prüfung von Apple ist derzeit noch nicht abgeschlossen, wohl aber schon sehr weit fortgeschritten.

Die Liste an Hinweisen die Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hinsichtlich Microsofts aufführt spricht allerdings für sich. Zu der monopolartigen Stellung von Windows als Betriebssystem gesellen sich auch die eigenen Office-Produkte des Konzerns, die sehr stark am Markt positioniert sind. Und das sowohl im unternehmerischen Umfeld wie auch bei den Endverbrauchern. Daneben erlangen auch die Cloud-Dienste, Azure und OneDrive, zunehmend mehr Bedeutung und werden geschickt in den Anwendungspool des Konzerns eingebettet. 

Auch die Videokonferenz-Software Teams hat in kurzer Zeit einen beispiellosen Verbreitungsgrad erreicht. Abseits davon lenkt Microsoft derzeit seine Blicke stark auf den Gaming-Markt. Die Marke Xbox und die Zukäufe namhafter Spiele-Entwickler in letzter Zeit haben die Bedeutung des Konzern auch dort anwachsen lassen. Neben dem Karrierenetzwerk LinkedIn, baut Microsoft zudem gerade seine eigene Suchmaschine Bing signifikant aus, indem die Integration von KI-Anwendungen rasant vorangetrieben wird.

Möglich machen die Untersuchen des Bundeskartellamtes Befugnisse, die die Behörde "im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021 erhalten hat". Sie kann so in einem zweistufigen Verfahren, Unternehmen die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb inne haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken im Anschluss untersagen.

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