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Schon seit längerer Zeit deutete sich an, dass die neue Politik hinsichtlich des Account-Sharings von Netflix früher oder später auch deutsche Kunden betreffen wird. Nach zunächst einer ausgiebigen Testphase in einigen lateinamerikanischen Ländern, weitet Netflix die Limitierung des Konten-Teilens zuletzt auf weitere Märkte aus. Nun greifen die neuen Regeln auch in Deutschland. Der Streaming-Anbieter verteilt seit Dienstag die Informationen über die neuen Regularien und lässt betroffene Kunden dies per Mail wissen. Die Umstellung beim Account-Sharing wird das Teilen von Konten über den eigenen Haushalt hinaus auch hier spürbar erschweren.
Grundsätzlich abgeschafft hat Netflix die Idee des Account-Sharings allerdings nicht. Es wird auch weiterhin möglich sein, weitere Personen mit an das eigene Abonnement zu koppeln. Dazu schafft Netflix die Funktion der Zusatzmitglieder. Für Personen die nicht Teil des Haushalts des Abonnement-Eigentümers, fallen dafür aber Gebühren an, die sich auf 4,99 Euro im Monat pro weitere Person belaufen.
Die Zusatzmitglieder stellen eigene Unterkonten dar, die einem Netflix-Konto hinzufügt werden. Allerdings eigenen sich nicht alle Haupt-Konten dafür. Im Abomodell Standard kann lediglich ein weiteres Unterkonto hinzugefügt werden. Das Premium-Modell lässt immerhin zwei weitere Zusatzmitglieder zu. Die Unterkonten erhalten zudem eigene Zugangsdaten, es ist also nicht möglich Zugang zum eigentlichen Hauptkonto zu erlangen. Der Inhaber des Hauptkontos hat umgekehrt aber jederzeit die Möglichkeit ein Unterkonto zu kündigen.
Auch die Funktionalität ist bei den neuen Unterkonten eingeschränkt. Paralleles Streaming ist mit ihnen nicht möglich, ebenso kann nur ein einziges Gerät zur Offline-Nutzung herangezogen werden. Immerhin sind die bisherigen Profildaten für die Nutzer nicht verloren. Sie lassen sich über die Profilübertragung auf das entsprechende Unterkonto übertragen.