Werbung
Microsoft bekommt hinsichtlich der geplanten Übernahme des Spielekonzerns Activision-Blizzard einen weiteren schweren Dämpfer verpasst. Denn obwohl das abschließende Urteil der US-Kartellbehörde FTC noch aussteht und erst für August erwartet wird, gab nun ein US-Richter einem Antrag der Behörde statt, um die Übernahme vorerst auszusetzen. Erst zu Anfang dieser Woche hat die zuständige Federal Trade Commission (FTC) dazu eine einstweilige Verfügung bei einem Bundesgericht in San Francisco beantragt.
Damit ist der fast 69 Milliarden US-Dollar schweren Übernahme zunächst ein Riegel vorgeschoben worden. Begründet wurde die Entscheidung des US-Bezirksrichters Edward Davila damit, dass Microsoft durch die Einverleibung von Activision-Blizzard in mehreren dynamischen und schnell wachsenden Spielemärkten – damit ist vor allem das Cloud-Geschäft gemeint – den Wettbewerb in der Branche nachhaltig schädigen könnte.
Die einstweilige Verfügung soll zunächst dazu dienen, den Status quo aufrechtzuerhalten. Denn gegen die Übernahme reichte die US-Verbraucherschutzbehörde schon im Dezember Klage ein, wegen Bedenken hinsichtlich einer potentiellen Wettbewerbsverzerrung. Ganz von der Hand zu weisen sind diese Sorgen nicht. Sollte Microsoft das Geschäft wie geplant zu Ende bringen, würde der Konzern mit einem Schlag zum drittgrößten Videospiel-Unternehmen in der Welt werden.
Für nächste Woche ist zunächst die Anhörung der Klage angesetzt. Die Übernahme dürfte sich für Microsoft in den USA zu einem Tauziehen entwickeln, besonders wenn es dem Unternehmen nicht schnell gelingt, die Bedenken der US-Kartellbehörde zu zerstreuen.
Ebenfalls nicht überzeugt von Microsofts Vorhaben sind die britischen Wettbewerbshüter. Diese monierten erst vor einigen Wochen die Übernahme, ihrerseits mit ganz ähnlichen Argumenten. Microsoft stellte darauf hin Überlegungen an, ob es den britischen Markt nicht einfach ganz übergehen könnte. Für die USA wären solche Szenarien aber wohl nicht realisierbar. Insofern steht oder fällt die Übernahme mit der Entscheidung der FTC.