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EU startet Ermittelungen wegen Bündelung von Diensten in Teams

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EU startet Ermittelungen wegen Bündelung von Diensten in Teams
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Microsoft droht in der EU neuer Ärger. Die Europäische Kommission hat gegen den Konzern ein förmliches Verfahren eingeleitet, weil der Verdacht im Raum steht, dass Microsoft gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Gegenstand für diesen Verdacht ist Microsofts Kommunikations- und Kooperationssoftware Teams.

Ursächlich für die Ermittlungen ist eine Beschwerde vom Konkurrenten Slack. Dieser wirft dem Unternehmen vor, Teams rechtswidrig an seine marktbeherrschenden Produktivitätsplattformen Office 365 und Microsoft 365 gekoppelt zu haben. Die Kommission befürchtet, dass Microsoft seine Marktposition bei Produktivitätssoftware durch seine Kopplungs- oder Bündelungspraktiken missbraucht und so systematisch den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum hinsichtlich Kommunikations- und Kooperationsprodukten einschränkt. Insbesondere das Microsoft Teams dabei einen Vertriebsvorteil verschaffen könnte, treibt die Kommission um. Dies könnte in der Folge die Wahl der Produktivitätsprogramme einschränken sowie die Interoperabilität mit konkurrierenden Produkten behindern.

Die Transformation hin zu mehr Telearbeit sowie der Umstieg von Unternehmen auf die Nutzung externer Cloud-Lösungen und die Einführung cloudgestützter Software für Kooperation ist in vollem Gange. Gerade die Corona-Krise hat dieser Entwicklung einen zusätzlichen Schub verliehen. Der Wechsel zur Cloud ermöglicht es Unternehmen auch ohne eigenes internes Rechenzentrum auszukommen. Allerdings fördert dies umgekehrt auch gleichzeitig die Abhängigkeit gegenüber dem Cloud-Betreiber. Gibt es dann in Folge der Praktiken von Microsoft keine adäquate Konkurrenz haben letztlich die Kunden das Nachsehen.

Die Kommission plant die eingehende Untersuchung vorrangig zu behandeln. Sollte die Untersuchung dabei den Nachweis erbringen, dass Microsofts Verhalten gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt, könnte das unangenehme Konsequenzen für den Konzern haben.