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Activision-Übernahme

Microsoft will die Cloud-Gaming-Rechte von Activision an Ubisoft verkaufen

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Microsoft will die Cloud-Gaming-Rechte von Activision an Ubisoft verkaufen
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Microsoft versucht seine geplante Übernahme von Activision-Blizzard in Höhe von 68,7 Milliarden Dollar mit aller Macht zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. 

Daher strukturiert der Konzern sein geplantes Geschäft mit der Spieleschmiede nun um. Konkret sollen die Cloud-Streaming-Rechte für alle aktuellen und neuen PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard, die in den nächsten 15 Jahren veröffentlicht werden, an Ubisoft Entertainment SA übertragen werden. Die Übertragung der Rechte soll die Bedenken der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Übernahme auf das Streaming von Cloud-Spielen final auszuräumen.

Sollte die Übernahme wie geplant abgeschlossen werden, bedeutet diese umstrukturierte Vereinbarung für Microsoft, dass der Konzern nicht mehr in der Lage sein wird, Spiele von Activision Blizzard exklusiv auf Xbox Cloud Gaming zu veröffentlichen. Ebenfalls wird der Konzern die Lizenzbedingungen für Activision Blizzard-Spiele auf konkurrierenden Diensten nicht mehr exklusiv kontrollieren können. Stattdessen wird Ubisoft die Streaming-Rechte für Activision Blizzard-Spiele außerhalb der EU verwalten und die Titel an Microsoft zurücklizenzieren, damit sie ins Xbox Cloud Gaming aufgenommen werden können.

Ubisoft soll Microsoft für den Erhalt der Cloud-Streaming-Rechte an Spielen von Activision Blizzard dafür durch eine einmalige Zahlung kompensieren. Durch die Abmachung wird Ubisoft in der Lage sein, Activision's Spiele auch an andere Betriebssysteme als Windows anpassen zu können, wie zum Beispiel für Linux, was einen weiteren Kritikpunkt entschärft, den die CMA hatte. Außerdem können die Spiele dann auch an andere Cloud-Gaming-Dienste lizenziert werden. 

Bis zum 18. Oktober muss nach der Verlängerung des Abschlussdatums die Übernahme unter Dach und Fach sein. Intern wird spekuliert, dass diese allerdings nicht vor Anfang Oktober vollzogen sein wird.