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Es ist vollbracht! Microsoft hat die Übernahme von Activision Blizzard, nach einem langen und zähen Kleinkrieg mit verschiedenen Wettbewerbsbehörden rund um den Globus, zum Erfolg geführt und sich den Spielehersteller einverleibt. Die Anzeichen dafür verdichteten sich in den letzten Wochen und Tagen zunehmend. Nun gab der Konzern offiziell die Übernahme bekannt und hieß in einem Blogeintrag Activision Blizzard willkommen.
Vorausgegangen war die Zustimmung der britischen Wettbewerbsbehörde CMA, die Microsofts Entscheidung, das Cloud-Gaming-Geschäft an Ubisoft abzutreten, begrüßte und in der Folge ihren Widerstand gegen die Übernahme aufgab. Demnach erhält Ubisoft die Rechte an allen Cloud-Streaming-Titeln für sämtliche PC- und Konsoleninhalte des Spieleherstellers für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dass dieser wachsende Markt sich damit in den Händen eines unabhängigen Konkurrenten befindet, war der CMA von Anfang an wichtig. Die Untersuchung der Wettbewerbsbehörde kam deshalb heute zu einem positiven Abschluss. Microsoft fackelte nicht lange und schloss die Übernahme in der Folge erfolgreich ab.
Die britische CMA deklariert dies als großen Erfolg. Mit dem Abtreten der Cloud-Streaming-Rechte von Activision an Ubisoft will sie zumindest dafür gesorgt haben, dass Microsoft diesen, sich schnell entwickelnden Markt, nicht dominieren kann. Bis zuletzt stellte sich aber auch die amerikanische Federal Trade Commission gegen diese Übernahme, erfolglos. Nun dürfte es der Behörde schwer bis unmöglich sein, diese wieder zurück zu drehen.
Phil Spencer, Chef der Xbox-Sparte von Microsoft, unterstrich unterdessen, dass dies ein guter Tag für alle Spieler sei: "Egal, ob ihr auf der Xbox, der PlayStation, dem Nintendo, dem PC oder dem Handy spielt, ihr seid hier willkommen - und werdet es auch bleiben. Denn wenn alle mitspielen, gewinnen wir alle."
Zudem verriet Spencer noch, dass das Unternehmen in den kommenden Monaten "viel vor" hätte. Ins Detail ging er dabei allerdings bisher nicht. Die Entwicklungen könnten daher spannend bleiben.