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Netflix und Spotify

Preiserhöhungsklauseln für unwirksam erklärt

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Preiserhöhungsklauseln für unwirksam erklärt
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Netflix und Spotify unterlagen in einem Rechtsstreit, der sich um eine Preisanpassungsklausl in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) drehte. Das Kammergericht hat die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen. Damit sind die bisher in AGB aufgeführten automatischen Anpassungen der Abopreise endgültig unwirksam.

Bisher bedienten sich die beiden Streaming-Anbieter an Preisanpassungsklauseln, bei denen es nicht auf die Zustimmung der Kunden ankam. "Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten", so Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Denn eine einseitige Preisanpassung durch die Anbieter, ohne dass die Kunden zuvor zugestimmt haben, ist nach Auffassung des Gerichts nicht tragbar. Das Kammergericht stützt sich dabei darauf, dass es für Netlix und Spotify absolut zumutbar wäre, eine Zustimmung zu einer Preiserhöhung seitens der Nutzer einzuholen.

Die zwei noch nicht rechtskräftigen Urteile vom 15. November könnte eine starke Signalwirkung ausstrahlen. In einem ähnlichen Verfahren unterlag auch der Streamingdienst DAZN vor dem Landgericht München Mitte des Jahres. Allerdings betreffen die Urteile nicht die aktuellen Preisanpassungen der Anbieter. Spotify erhöhte etwa Anfang Oktober zuletzt seine Preise, informierte seine Bestandskunden darüber allerdings per Mail, mit der Option, sich innerhalb einer Dreimonatsfrist für oder gegen das Musikstreamingabo zu entscheiden.

Die beiden Anbieter bedienten sich solcher Klauseln, um die Dynamik der Gesamtkosten der Dienste an die Kunden weiterzugeben. Darunter etwa schwankende Produktions- oder Lizenzkosten sowie die technische Bereitstellung. Netflix bekam zudem schon im Sommer juristischen Ärger, wegen der Buchungsoption seiner neu eingeführten Unterkonten. Hier machte der Konzern nicht ausreichend deutlich, dass die Button-Beschriftung automatisch zu einem Vertragsabschluss führt.

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