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EU-Gesundheitsdatenraum

Die elektronische Patientenakte für alle

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Die elektronische Patientenakte für alle
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Im EU-Parlament wurde sich auf die Errichtung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten geeinigt. Ziel ist die Übertragbarkeit persönlicher Gesundheitsdaten zu erleichtern und einen sichereren Austausch weiter zu fördern.

Die Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums, kurz EHDS, soll den Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Gesundheitsdaten ermöglichen und die sichere gemeinsame Nutzung zu Forschungs- und uneigennützigen Zwecken erleichtern. An dem Entwurf beteiligt waren die Ausschüsse für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, für bürgerliche Freiheiten und Justiz und Inneres. Die Abgeordneten nahmen den Entwurf am Dienstag mit 95 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen an.

Das Gesetz soll den Patienten das Recht geben, auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten in den verschiedenen Gesundheitssystemen der EU zugreifen zu können (die so genannte Primärnutzung), und anderseits den Angehörigen der Gesundheitsberufe den Zugriff auf die Daten ihrer Patienten zu erleichtern. Der Zugang soll Patientenübersichten, elektronische Rezepte, medizinische Bilder und Laborergebnisse umfassen. Für sensible Daten, wie Gendaten oder Daten aus Biobanken, soll Opt-in gelten. In diesem Fall müssten Versicherte erst einer Weitergabe aktiv zustimmen.

Jedes Land soll auf Grundlage der MyHealth-EU-Plattform nationale Kontaktstellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten einrichten. Damit können dann große Datenmengen für Forschungszwecke und das Trainieren von KI-Modellen generiert werden. Allerdings wird diese verpflichtende Patientenakte auch kritisch bewertet. Manche EU-Parlamentarier sehen im EHDS sogar das Ende des Arztgeheimnisses. Unter anderem wird angeführt, dass eine solche zentrale Datenspeicherung Begehrlichkeiten für Hacks und Datendiebstahl wecken würde sowie ein Risiko für den Totalverlust persönlichster Behandlungsdaten darstellt.