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Activision-Übernahme

FTC will Microsofts Kauf rückgängig machen

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FTC will Microsofts Kauf rückgängig machen
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Die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft wurde zwar am 13. Oktober erfolgreich zu einem Abschluss gebracht, doch nach wie vor findet im Hintergrund ein Tauziehen um die Rechtmäßigkeit dieser Übernahme statt. So wollen die US-Kartellwächter der Federal Trade Commission (FTC) die Übernahme im Nachgang noch für ungültig erklären lassen.

Die FTC unterlag zuvor in einem Verfahren gegen die Übernahme. Daher versucht die Wettbewerbsbehörde nun vor einem Berufungsgericht in Kalifornien, das vorangegangene Verfahren anzugreifen. Ein Anwalt, der für die FTC Stellung bezog, argumentierte, dass der Richter der Vorinstanz zuvor zu hohe Anforderungen an die Behörde gestellt habe. Dieser verlangte konkrete Beweise dafür, dass die Übernahme den Wettbewerb im Gaming-Markt verzerren würde. Die Behörde hätte lediglich nachweisen müssen, dass Microsoft allein die Möglichkeit und den Anreiz gehabt hätte, Activision-Spiele konkurrierenden Spieleplattformen vorzuenthalten.

Weiter führte der Anwalt aus, dass Microsoft nämlich genau das in der Vergangenheit so gemacht habe und spricht die Zenimax-Übernahme an, also wahrscheinlich Starfield als prominentestes Beispiel. Zudem hätte das Gericht nicht darauf vertrauen dürfen, dass Microsoft tatsächlich Verträge mit konkurrierenden Anbietern von Cloud-Dienstleistungen hinsichtlich der Vermarktung von Spielen abschließt.

Die FTC hat mir ihrer Position allerdings einen schweren Stand. Zunächst hat sie den Kampf in der unteren Instanz verloren und die Kollegen aus der EU und Großbritannien haben die Übernahme zudem auch abgesegnet. Allerdings ist der Rechtsstreit auch eher als Teil eines umfassenderen Vorstoßes der Regierung Biden zur Bekämpfung von Fusionen und Preiserhöhungen zu verstehen.

Ein Anwalt der Gegenseite bezeichnet die Position der FTC zudem als unhaltbar und sagte, die Behörde hätte den Richter der unteren Instanz um zu viel Spielraum gebeten. Zudem sei nicht vermittelbar, dass schon der bloße Anschein eines Beweises ausreichend für eine Ablehnung sein könne.