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Recht auf Reparatur

EU hat sich auf Vorschlag geeinigt

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EU hat sich auf Vorschlag geeinigt
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Über ein Recht auf Reparatur von Produkten wird seit Jahren gestritten und diskutiert. Nun ist die EU einen großen Schritt weiter gekommen und hat sich in der Nacht darauf geeinigt, ein solches Recht gesetzlich zu verankern. Ziel ist es vor allem den Verbrauchern entgegenzukommen und den anfallenden Berg an Elektroschrott zu minimieren. Dieser beläuft sich auf rund 35 Millionen Tonnen Müll im Jahr – nur innerhalb der EU.

Der Kompromiss umfasst jedoch nicht alle Gerätetypen. Es soll in erster Linie Haushaltsgeräte, also Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys, betreffen, die die Verbraucher künftig von den Herstellern reparieren lassen könnten. Das geplante Gesetz soll den Rahmen schaffen, damit Reparaturen künftig einfacher und günstiger sind, als ein erneuter Neukauf. Dies soll dadurch gelingen, dass der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair Shops und Hobby-Tüftler garantiert wird.

Welche Produkte das Gesetz konkret betreffen wird, steht allerdings momentan nicht fest. Eine exakte juristische Formulierung muss noch ausgearbeitet werden, was in der Regel einige Wochen nach der Einigung der Unterhändler in Anspruch nimmt. Zudem muss das Parlament und die EU-Staaten dem Beschluss dann noch zustimmen, was aber meistens reine Formsache ist. Obwohl noch kein konkretes Gesetz vorliegt, bezeichnen Verbraucherschützer den Kompromiss bereits als Durchbruch.

Ins Rollen gebracht hatte die Einigung ein Vorschlag der EU-Kommission vor knapp einem Jahr, obwohl das EU-Parlament schon seit über zehn Jahren versucht hat, einen Rechtsanspruch auf Reparatur gesetzlich zu regeln. So hatte im April 2022 das Parlament bereits mit einer großen Mehrheit dafür gestimmt, dass Produkte langlebiger konzipiert werden sollen, einfacher repariert werden können und die Ersatzteile leicht zugänglich sind.