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Google hat aktuell noch mit einem langjährigen Rechtsstreit in den USA zu kämpfen, der sich um das Sammeln von Nutzerdaten dreht. Um diesen endlich abschließen zu können, erklärte sich das Unternehmen Anfang der Woche zu einem Vergleich bereit. Bei den Daten handelt es sich um Browserdaten, die während der Nutzung des "Inkognito-Modus" seitens des Konzerns erfasst wurden.
Bestandteil des Vergleichs ist unter anderem eine Verpflichtung, diese Browserdaten dauerhaft zu löschen oder zu anonymisieren. Ein weiterer Teil der Vereinbarung ist, dass Google detailliert offenlegen muss, wie diese als privat betrachteten Daten gesammelt wurden, und dass die entsprechende Praxis überdies eingeschränkt wird. Trotz dieser Maßnahme könnten dem Unternehmen hohe Schadensersatzforderungen drohen.
Sollte das zuständige kalifornische Bundesgericht den Vergleich genehmigen, würde er für insgesamt 136 Millionen Google-Kontoinhaber gelten, die von der Klage betroffen sind. Ursprünglich hatten die Kläger in der Rechtssache Brown gegen Google Schadensersatzansprüche in Höhe von fünf Milliarden US-Dollar geltend gemacht, was nun genau dem Wert des Vergleichs entspricht. Der vorgeschlagenen Vergleichsanmeldung ist zudem zu entnehmen: "Dieser Vergleich gewährleistet eine echte Rechenschaftspflicht und Transparenz des weltweit größten Datensammlers und stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung und Wahrung unseres Rechts auf Privatsphäre im Internet dar".
Google-Sprecher José Castañeda äußerte sich seinerseits zufrieden über die Einigung und erklärte, dass das Unternehmen eine Klage beilegen möchte, die es selbst für unbegründet hält. Trotzdem plant Google, standardmäßig alle Cookies von Drittanbietern im Inkognito-Modus für die nächsten fünf Jahre zu blockieren, um zu verhindern, dass "privat" surfende Nutzer auf externen Websites verfolgt werden.
Einzelne Personen können trotz des Vergleichs nach wie vor Ansprüche gegen das Unternehmen vor dem Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien geltend machen, wo bereits 50 Klagen eingereicht wurden.