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Bußgeld in Millionenhöhe

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen AVM ein

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Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen AVM ein
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Das Bundeskartellamt und AVM geben bekannt, dass das Verfahren gegen das Berliner Unternehmen eingestellt wird. AVM zahlt ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Millionen Euro. Das Kartellamt hatte gegen AVM seit Anfang 2022 wegen einer möglichen Preisbindung ermittelt.

Die Absprachen konnten laut Bundeskartellamt nachgewiesen werden, weshalb es zum Bußgeld kommt. Mindestens sechs Elektronikfachhändlern sollen Mindestverkaufspreise von AVM vorgelegt worden sein.

Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler sind keine Bußgeldbescheide ergangen.

- so das Bundeskartellamt

In einer Stellungnahme gibt AVM an, damit den stationären Handel unterstützt haben zu wollen, damit dieser dem wachsenden Onlinehandel gegenüber wettbewerbsfähig bleibt. Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen erwerben können. Der Online-Verkauf zu diesen Konditionen sei aber nicht vorgesehen gewesen.

Im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) konnte das gegen AVM eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts jetzt beendet werden. Das Kartellamt hatte gegen AVM seit Anfang 2022 wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung ermittelt. Durch die einvernehmliche Beendigung werden langwierige Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen vermieden. Zum Settlement gehört auch ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Mio. Euro. AVM hat die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten.

Das Bundeskartellamt hatte dem Unternehmen Einfluss auf die Preisgestaltung bei Händlern vorgeworfen. Diese sogenannte vertikale Preisbindung ist nicht zulässig. AVM hat in einem sich stark verändernden Markt den stationären Handel unterstützt, damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt. Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Der Online-Verkauf zu diesen Konditionen war nicht vorgesehen. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig. Es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht. Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar.

Wie komplex das Thema ist, zeigt sich auch daran, dass es zwischen Ermittlungsbeginn und Verfahrensbeendigung zu einer Überarbeitung der entsprechenden EU-Leitlinien kam. Die drastische Zunahme des Onlinegeschäfts wird inzwischen berücksichtigt. Außerdem ist eine klare Trennung zwischen Preisen im Onlineverkauf und Preisen im beratungsorientierten stationären Handel ausdrücklich zulässig.

- so AVM in einer Stellungnahme
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