Keine Abgaben auf Drucker
Schon länger ist im Gespräch, dass es auf Drucker pauschale Abgaben für Urheberrechte geben soll. Doch auf der Oberlandesebene, dem OLG Düsseldorf, wurde bei diesem Vorschlag für den Angeklagten entschieden. Die Verwertungsgesellschaft Wort klagte gegen Canon Deutschland, da man ihrer Meinung nach auch mit einem Drucker Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material herstellen kann. Wie auch schon mehrere Hersteller vor ihnen, konnte Canon die Klage erfolgreich abwehren. Sie sehen Drucker allgemein nicht als Kopiergerät, dafür gäb es extra Kopierer. Andere Quellen sind ebenfalls von dem Urteil überzeugt, so auch BITKOM. Ihrer Meinung nach bräuchte man zum Kopieren per Drucker auch einen Scanner, und auf eben diese sind solche Abgaben vom Verbraucher schon zu zahlen. Das Verfahren könnte jedoch noch in Revision gehen.