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In Australien musste Samsung die Einführung des Galaxy Tab 10.1 bereits verschieben und auch den USA hat die Internationale Handelskommission (ITC) einer Beschwerde von Apple zugestimmt und eine Untersuchung gegen Samsung eingeleitet. Heute hat Apple beim Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt, die es dem koreanischen Hersteller verbietet das Galaxy Tab 10.1 in der EU, ausgenommen den Niederlanden, zu vertreiben. Sollte sich Samsung weigern und die Bedingungen der Einstweilige Verfügung nicht einhalten, so wird ein Ordnungsgeld von 250000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren fällig.
Samsung und Apple bekämpfen sich seit Monaten auf juristischer Ebene. Apple wirft Samsung vor, den guten Ruf des iPads zu nutzen, es zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Samsung ist mit zahlreichen Gegenklagen in die Gegenoffensive gegangen. Erst gestern musste der koreanische Hersteller eine Verschiebung des Galaxy Tab 8.9 und 10.1 auf den September bekanntgeben.
Inzwischen hat sich auch Samsung zum Vorgehen geäußert:
"Samsung is disappointed with the court’s decision and we intend to act immediately to defend our intellectual property rights through the ongoing legal proceedings in Germany and will continue to actively defend these rights throughout the world. The request for injunction was filed with no notice to Samsung, and the order was issued without any hearing or presentation of evidence from Samsung.
We will take all necessary measures to ensure Samsung’s innovative mobile communications devices are available to customers in Europe and around the world. This decision by the court in Germany in no way influences other legal proceedings filed with the courts in Europe and elsewhere."
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