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Verkaufsverbot für das Galaxy Tab in Deutschland bleibt bestehen

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Verkaufsverbot für das Galaxy Tab in Deutschland bleibt bestehen
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Heute fand eine mündliche Befragung vor dem Landgericht in Düsseldorf statt, welche die vorzeitige Aufhebung der Einstweiligen Verfügung zum Gegenstand hatte. Inhalt der Einstweiligen Verfügung ist ein Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland - vormals sprach das Gericht sogar ein Verbot für die komplette EU aus, was später allerdings aufgehoben wurde. Die auf Deutschland beschränkte Verfügung bleibt allerdings weiterhin bestehen, so die Entscheidung des Gerichts. Die Hauptverhandlung ist für den 9. September angesetzt. Samsung wollte vor allem gegen die fehlende Notwendigkeit der Einstweiligen Verfügung vorgehen und trug entsprechende Argumente vor. Das Gericht folgte der Argumentation allerdings nicht.

Im Unterschied zum Verfahren in den Niederlanden rund um einige Galaxy-Telefone, bei denen es hauptsächlich um Patente geht, geht es Apple in Düsseldorfer Verfahren vor allem um das Design.

Beide Unternehmen wollen sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zum laufenden Verfahren äußern.

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