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Bundesnetzagentur zieht Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr

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Bundesnetzagentur zieht Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr
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Die deutsche Bundesnetzagentur hat die bisher erhältliche Kinderpuppe „Cayla“ hierzulande aus dem Verkehr gezogen. Auch anderen Spielzeugen könnte ein ähnliches Schicksal blühen. So hat die Bundesnetzagentur angekündigt, weitere Produkte prüfen zu lassen. Stein des Anstoßes ist die Datenübertragung über die Puppe gewesen.

Laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, müsse man gerade bei Spielzeugen streng vorgehen: "Es geht hier zugleich um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft", konstatiert Homann bei der Begründung des Verbots. Cayla ist eine sprechende Puppe, deren Zielgruppe kleine Mädchen sind. Die Puppe kann zum Beispiel ähnlich wie eine Sprachsteuerung am Smartphone Fragen beantworten. Auch Spiele spielen und Geschichten vorlesen sind Funktionen von Cayla. Die Bundesnetzagentur stuft die Puppe nun wie ein verdecktes Spionagegerät ein – Besitzer der Puppe sollen Cayla jetzt eigenverantwortlich zerstören, da beim Besitz laut deutscher Gesetzgebung sogar bis zu zwei Jahre Haft drohen.

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Gegenstand der Kritik war unter anderem, dass Cayla eine ungesicherte Bluetooth-Verbindung nutzt, um Daten zwischen dem Spielzeug und der notwendigen Smartphone-App zu übertragen. Theoretisch könnten technisch versierte Kriminelle darüber unerwünschten Kontakt zu den spielenden Kindern herstellen. Selbst Aufnahmen der Gespräche wären so eventuell möglich. Auch die Übertragung der Daten an Server in den USA betrachtet die Bundesnetzagentur als äußerst problematisch. Die Folge ist, dass die Puppe Cayla nun eben in Deutschland verboten ist und nicht mehr in den Kinderzimmern Einzug halten darf.

Im Ausland wurde das Spielzeug ebenfalls teilweise heftig von Verbraucherschutzorganisationen kritisiert, ist in vielen Ländern aber weiterhin erhältlich.

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