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Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag die Amazon-WLAN-Bestellknöpfe für illegal erklärt. Somit ist das Unternehmen gezwungen, diese vom Markt zu nehmen. Da die aufklebbaren Knöpfe lediglich mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehen sind, führe dies laut Gericht zu intransparenten Bestellungen und verstieße somit gegen die deutschen Gesetze des Internethandels. Die eindeutige Information zur Ware und der klare Hinweis auf eine abgeschlossene, zahlungspflichtige Bestellung fehle, so die Richter.
Bereits nach der Einführung Ende 2016 hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Amazon aufgrund ihrer Dash-Bestellknöpfe abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da die Dash-Buttons die Verbraucherschutzgesetze verletzen würden. Dies wurde allerdings von Amazon abgelehnt.
Von den Verbraucherschützern wurde unter anderem bemängelt, dass auf dem Bestellknopf keine Formulierung wie “zahlungspflichtig bestellen” oder ähnliches aufgedruckt war. Amazon ist nun dazu verpflichtet, dem Kunden unmittelbar vor dem Absenden einer Bestellung über den Preis und die bestellte Ware zu informieren. Momentan werden diese Informationen erst zur App gesendet, wenn der Button schon gedrückt wurde, also erst nach der Bestellung.
Die Klausel der "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen", mit der sich der Onlinehändler Änderungen an den Vertragsbedingungen vorbehält, wurden zudem von den Richtern als unzulässig bewertet. Das Oberlandesgericht München schloss eine Revision aus, allerdings will Amazon gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen.