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Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer setzte sich über alle Bedenken hinweg und autorisierte nun eine Freigabe für kleine, mit Elektromotoren angetriebene Roller und Skateboards. Allerdings enthält die Verordnung einen Passus, der die Erlaubnis für das Befahren deutscher Straßen mit Elektrovehicles als “Verkehrsversuch” betitelt. Somit ist es möglich, die Fahrerlaubnis jederzeit kurzfristig zu widerrufen.
In Zukunft dürfen Elektrokleinstfahrzeuge, die eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde besitzen, ganz legal auf deutschen Radwegen oder Straßen betrieben werden. Dadurch wird es möglich sein, dass die diversen Anbieter aus dem Ausland, deren Hauptgeschäftsfeld im Verleih solcher Kleinstfahrzeugen liegt, auch in Deutschland mit ihrem Geschäftsmodell starten. Aus diesem Grund wird man sicherlich Firmen wie Lime, Bird oder sogar Skip zukünftig in deutschen Großstädten sehen. Aber auch Uber oder MyTaxi könnte der deutsche Scooter-Markt interessieren. Jedoch spielen die Witterungsverhältnisse eine große Rolle, gerade im Winter dürfte die Nachfrage gering sein, im Vergleich zu den milden Wintern in großen Teilen der Vereinigten Staaten von Amerika.
Über eine geplante Helmpflicht oder andere Voraussetzungen ist aktuell nichts bekannt. In diversen Großstädten, in denen Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge bereits zugelassen sind, häufen sich jedoch die Unfallmeldungen. Es hat den Anschein, dass ein Betreiben der genannten Fahrzeuge nicht ganz trivial zu sein scheint. Somit sollte Schutzkleidung einen sehr hohen Stellenwert beim Verwenden der Kleinstfahrzeuge haben.
Wann die neue Verordnung allerdings offiziell in Kraft tritt ist bis dato noch unklar. Bereits im Frühjahr soll sie dem Bundesrat vorgelegt werden. Somit könnte die Nachfrage nach Elektroscootern bereits im Sommer des Jahres 2019 vermehrt zunehmen.
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