NEWS

Gadgets

Bundesregierung erlaubt Nutzung von E-Scootern unter bestimmten Auflagen

Portrait des Authors


Bundesregierung erlaubt Nutzung von E-Scootern unter bestimmten Auflagen
10

Werbung

In Deutschland ist es aktuell noch nicht erlaubt, mit einem sogenannten E-Scooter, wie wir ihn erst kürzlich von IconBit ausprobiert haben, auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein. Doch dies soll sich noch im laufenden Jahr ändern. Die Bundesregierung möchte bis zum Frühsommer 2019 den Weg frei machen, damit die E-Scooter legal auf deutschen Straßen genutzt werden können. Allerdings wird die Erlaubnis gleichzeitig an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.

Demnach muss ein E-Scooter eine Mindestanforderung bei den Bremsen und beim Licht erfüllen. Es muss also jederzeit sichergestellt sein, dass der Scooter auch bei Dunkelheit gesehen wird und auch die Möglichkeit eines Abbremsens gehört zu den Bedingungen. Zudem ist eine Klingel Pflicht, während ein Blinker nicht gefordert wird. Damit orientieren sich die Anforderungen an den Auflagen eines Fahrrads. 

Zudem sei eine Altersbeschränkung vorgesehen. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen erst im Alter ab zwölf Jahren verwendet werden. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen dann auch E-Scooter mit mehr als 12 km/h gefahren werden. Die Geschwindigkeit soll auf zwischen 6 und 20 km/h begrenzt werden.

Hinzu kommt, dass für die Fahrzeuge über eine Versicherungspflicht nachgedacht wird. Durch eine Haftplicht werden versursachte Schäden von der Versicherung übernommen und müssen nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Kosten sollen hierfür zwischen 60 und 90 Euro pro Jahr liegen.

Noch ist das dazugehörige Gesetz nicht verabschiedet. Doch laut aktuellem Stand ist sich die Regierung einig, womit das Gesetz schon bald auf den Weg gebracht werden könnte.

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (10)