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Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll im Frühjahr in Kraft treten

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Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll im Frühjahr in Kraft treten
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Wie die Bundesregierung jetzt bekannt gab, soll eine Verordnung zu den Elektrokleinstfahrzeuge noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden. Die Notifizierung auf europäischer Ebene ist offiziell abgeschlossen. Am vergangenen Mittwoch wurde die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr vom Bundeskabinett beschlossen. Jetzt muss die neue Verordnung nur noch vom Bundesrat abgenickt werden. Dies soll aller Voraussicht nach am 17. Mai diesen Jahres passieren. Das offiziell ausgegebene Ziel der Regierung lautet, dass die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019 in Kraft treten soll. Somit dürfte der Sommer 2019 ganz im Zeichen der Elektrokleinstfahrzeuge stehen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) äußerte sich wie folgt: “Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial! Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit. Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.

Bereits seit Januar 2016 gilt auf europäischer Ebene die Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Besagte Verordnung schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz jedoch ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Die durch die EU-Verordnung entstandene Lücke soll nun national geschlossen werden. Bisher können national nur bestimmte selbstbalancierende Mobilitätshilfen - z. B. sogenannte "Segways" - über die Mobilitätshilfeverordnung legal im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

Dem Entwurf der “Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” kann entnommen werden, dass die Fahrer der besagten Kleinstfahrzeuge mindestens 12 Jahre alt sein müssen und die Vehicle nicht schneller als 12 km/h fahren dürfen. Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erfordern jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren. Zudem benötigen die E-Kleinstfahrzeuge eine Versicherungsplakette. Diese besteht anstelle eines Schildes aus einem Aufkleber, der eine dauerhafte Verklebung auf der Fahrzeugoberfläche gewährleistet und zusätzlich mit einem fälschungserschwerenden Hologramm versehen ist.