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Erste Städte richten Verbotszonen für E-Scooter ein

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Erste Städte richten Verbotszonen für E-Scooter ein

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Kaum sind die Elektrokleinstfahrzeuge legal in Deutschland zu betreiben, gibt es auch schon die ersten Verbote. Dabei hätte es so schön sein können, im Media Markt ließen sich bereits E-Scooter mit einer Straßenzulassung erwerben und die ersten Sharing-Anbieter sind ebenfalls in den Städten aktiv. Zudem zeigt sich das Wetter aktuell in den meisten Bundesländern von seiner besten Seite. Sonnenschein wohin das Auge reicht. Allerdings scheint die Hitze derzeit in einigen Städten in Nordrhein-Westfalen dafür zu sorgen, dass diverse Politiker sich nicht nach draußen wagen und lieber in verschlossenen Räumen tätig sind. So kam es dazu, dass zum Beispiel die Stadt Herne die ersten Verbotszonen für E-Scooter eingerichtet hat, in diesen dürfen die Elektroroller lediglich geschoben, aber nicht gefahren werden.

Begründet wird dies von der Stadt Herne mit dem Wunsch nach mehr Sicherheit. Allerdings scheinen die neuen Verbotszonen in erster Linie auf Leihroller von Sharing-Anbietern abzuzielen. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass es dabei bleiben wird. Momentan werden die aktuell definierten Verbotszonen softwareseitig von den Leihfirmen umgesetzt. Sollte ein Nutzer beabsichtigen, das Verbot zu umgehen und in einer Sperrzone fahren beziehungsweise dort seinen Roller abstellen, muss der Kunde so lange weiter zahlen, bis der E-Roller die Verbotszone verlassen hat. Aus diesem Grund sollte dies tunlichst unterlassen werden, da ansonsten ungewollte Kosten entstehen können. 

Neben den definierten Verbotszonen wurden auch gleich Parkverbotszonen mitbeschlossen. So hat die Stadt Münster zum Beispiel definiert, dass am Aasee und am Kanal darunter keine E-Scooter geparkt werden dürfen. In der Domstadt Köln ist es nicht erlaubt, die Fahrzeuge auf der Domplatte abzustellen. Die Stadt Düsseldorf stellt die kleinen Scooter sogar mit dem Fahrrad gleich, hier dürfen beide unter anderem in Fußgängerzonen nicht betrieben werden. 

Wer sich in Zukunft nicht an ein solch verhängtes Fahrverbot hält, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen - wegen der Nutzung einer nicht zulässigen Verkehrsfläche.

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