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Erste Bilanz zum neuen Verkehrsmittel E-Scooter von der Berliner Polizei

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Erste Bilanz zum neuen Verkehrsmittel E-Scooter von der Berliner Polizei
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Die Berliner Polizei hat jetzt Bilanz gezogen, nachdem am 15. Juni 2019 die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) in Kraft getreten ist. Seitdem können E-Scooter unter bestimmten Bedingungen auf deutschen Straßen betrieben werden. In Berlin gibt es laut Aussagen der Polizei bereits hunderte E-Roller. Des Weiteren wiesen die Berliner Beamten nochmals explizit darauf hin, dass die Kleinstfahrzeuge nur auf Radverkehrsflächen, also Radwegen, Fahrradschutzstreifen etc. und mit gültiger Haftpflichtversicherung genutzt werden dürfen. Auf Gehwegen und Busspuren hingegen nicht. Das Fahren mit mehr als einer Person auf einem E-Scooter ist laut Gesetzgeber ebenfalls verboten. Auch wenn bislang keine Schutzhelmpflicht besteht und dies auch nicht geplant ist, wird das Tragen eines Helms von der Polizei in Berlin dringend empfohlen.

Die neuen E-Scooter sind laut Angaben der Beamten keine Kinderspielzeuge sondern Kraftfahrzeuge. Allerdings wird für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ein Führerschein benötigt. Da jedoch für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs keiner nötig ist, stimmt die Aussage der Berliner Polizei nicht. E-Scooter fallen nach wie vor in die Kategorie Elektrokleinstfahrzeuge, auch wenn die Benutzung erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt ist. Zudem gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Autofahrern. Die Polizei bittet hier die Bürgerinnen und Bürger darum, aufgrund der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf Alkohol auch am Scooter-Lenker zu verzichten. Auch wenn man aktuell keinen Führerschein besitzt kann ein Verstoß Folgen für das zukünftige Führen eines Kraftfahrzeuges haben. 

In den ersten zwei Wochen wurden insgesamt acht Verkehrsstraftaten durch E-Scooter von der Polizei in Berlin erfasst. In fünf Fällen standen die Fahrer unter Alkoholeinfluss, wobei zwei Alkoholfahrten mit einem Verkehrsunfall endeten. Hierbei verletzten sich die Fahrer allerdings nur leicht. Wie hoch der Alkoholgehalt bei den festgestellten Verstößen war, gab die Berliner Polizei nicht bekannt. Zudem waren drei der E-Scooter nicht versichert.

Im gleichen Zeitraum wurden fünf weitere Verkehrsunfälle mit E-Scootern polizeilich registriert. Bei vier Verkehrsunfällen wurden die Fahrzeugführenden verletzt, zwei davon schwer. Bei einem Unfall mit einer Straßenbahn entstand ein Sachschaden, Personen wurden jedoch nicht verletzt. Bei allen Verkehrsunfällen waren die E-Scooterfahrer die Verursachenden. Zu Verstößen gegen das Verbot zur Gehwegnutzung liegen der Polizei noch keine validen Daten vor, um hier eine Aussage treffen zu können.  

Ein Flyer der Berliner Polizei lässt sich hier herunterladen, dort findet man detaillierte Informationen zum Betrieb eines E-Scooters.

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