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AGB schließen Kryptowährungen und Jailbreak aus

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AGB schließen Kryptowährungen und Jailbreak aus
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Apples erste eigene Kreditkarte wird voraussichtlich ab Mitte des Monats in Kooperation mit der US-Großbank Goldman Sachs in den USA an die ersten Kunden ausgegeben werden. Nun hat man die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Apple Card veröffentlicht und darin die eine oder andere Transaktion ausgeschlossen.

Demnach benötigt man für die Nutzung der Apple Card, die direkt über die Wallet-App des iPhones verwaltet wird und natürlich für die Nutzung von Apple Pay favorisiert freigeschaltet ist, eine Apple-ID sowie eine aktive Zwei-Faktor-Autorisierung, was beides wenig überraschend ist. Von einem Jailbreak, bei dem das iOS-Gerät für Drittanbieter-Stores geöffnet wird, sollte man jedoch absehen. 

Das Unternehmen warnt nicht nur vor möglichen Sicherheitsrisiken, sondern macht obendrei deutlich, dass ein iPhone, das in der Vergangenheit mit einem Jailbreak versehen wurde, nicht mehr ein qualifiziertes Gerät und somit von der Nutzung der Apple Card ausgeschlossen sei. Dann ließe sich die Kreditkarte nur über ein qualifiziertes Gerät ohne Jailbreak verwalten. Außerdem weisen die AGB darauf hin, dass bei Nutzung eines nicht zugelassenes, qualifizierten Geräts das Konto geschlossen werden könne.

Außerdem schließt der Apple-Partner Goldman Sachs in seinen Nutzungsbedingungen der Karte Barvorschuss-Transaktionen und bargeldähnliche Transaktionen sowie den Erwerb von Bargeldäquivalenten wie Reisechecks aus. Damit sind Überweisungen zu Fintechs wie N26 oder Revolut ausgeschlossen, aber auch Glücksspiel-Umsätze, Peer-to-Peer-Transfers wie beispielsweise zu PayPal oder gar Zahlungsanweisungen an andere Banken sind ausgeschlossen. Auch Wett-Umsätze sind nicht erlaubt. 

Ein solches Vorgehen ist jedoch nicht neu, auch hierzulande werden ähnliche Transaktionen von Kreditkarten-ausgebenden Banken untersagt und abgelehnt. Vereinzelt bepreisen Banken solche Umsätze allerdings auch zusätzlich. Goldman Sachs will damit seine Kunden vor Verschuldung schützen, um selbst die Kreditkarten-Umsätze seiner Kunden stets pünktlich zu erhalten. 

Auf der anderen Seite wollen Apple und Goldman Sachs sicherlich Missbrauch vorbeugen, der lediglich zur Erzeugung des Cashbacks dient. Mit jeder Transaktion, die über die Apple Card getätigt wird, lässt sich mit der Apple Card nämlich bares Geld sparen. Umsätze, die mit der physischen Titanium-Karte getätigt werden, werden am Tagesende mit 1 % vergütet, bei Apple-Pay-Umsätzen sind es sogar 2 % und bei Ausgaben direkt bei Apple 3 %. Dieses Cashback-Guthaben wird separat auf einem Apple-Cash-Konto geführt und kann jederzeit zur Zahlung verwendet werden. In der EU sind solch hohe Cashbak-Raten bei Privatkunden-Karten ohnehin undenkbar, sind Händler-Umsätze hier auf 0,3 % gedeckelt. 

Wann die Apple Card auch nach Deutschland kommen wird, ist weiter ungewiss.

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