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Kassenarzt-Chef fordert Verbot von E-Scootern

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Kassenarzt-Chef fordert Verbot von E-Scootern
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Mittlerweile ist der Sommer fast vorbei und die E-Scooter-Fahrer werden in naher Zukunft ihre Elektrokleinstfahrzeuge einmotten - bis der E-Scooter-Trend im Jahr 2020, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, weitergehen wird. Allerdings fordert jetzt der Kassenarzt-Chef und Unfallchirurg Andreas Gassen, dass E-Tretroller verboten werden. Als Grund für ein Verbot führt Gassen auf, dass dies die einzige Möglichkeit wäre, Verletzungen zu vermeiden. Laut Angaben des Unfallchirurgen würde es überall dort zu Unfällen kommen, wo diese Fahrzeuge in Umlauf sind. 

Nach Aussagen des Kassenarzt-Chefs läge es nicht an dem Kleinstfahrzeug selbst, sondern am Verhalten der Fahrer. Jedoch würde ein Roller-Führerschein oder der Einbau von Blinkern daran nichts ändern. Somit sieht Andreas Gassen die einzige logische Konsequenz in einem Verbot der Roller. Davon, dass Fahrräder aufgrund von rücksichtslosen Drahteselfahrern auch direkt verboten werden sollten ist allerdings nicht die Rede.

Jedoch ist die Forderung nach einem Verbot der E-Tretroller so kurz nach deren Einführung völliger Quatsch. Dieser Meinung ist auch der Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Versicherer (GdV). Dem Unfallforscher war völlig klar, dass es durch das neue Verkehrsmittel zu Unfällen kommt. Es würde auch niemand auf die Idee kommen Fahrräder zu verbieten, nur weil sich ein Radfahrer schwer verletzt hat. 

Wie Albert Einstein schon damals sagte: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher". Aus diesem Grund kann wie immer nur Bildung helfen. Verbote sind der grundlegend falsche Ansatz. Allerdings scheinen sich manche E-Scooter-Fahrer beziehungsweise -Fahrerinnen keinerlei Gedanken zu machen. So wurde der Polizei in jüngster Vergangenheit ein Verkehrsunfall einer E-Scooter-Fahrerin gemeldet, die mit einem bis zu 80 km/h schnellen SXT Ultimate Pro 7 unterwegs war und aufgrund eines Fahrfehlers stürzte. Laut der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Vehicle 20 km/h. Die Fahrerin kam trotz komplett fehlender Schutzkleidung nur mit leichten Blessuren ins Krankenhaus und konnte dieses nach kurzer Zeit wieder verlassen.