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Der Appstore als Vermittler zwischen Entwicklern auf der einen und Anwendern auf der anderen Seite gilt für die meisten Smartphone-Ökosysteme als eines der schlagenden Argumente. Ohne ihn und die tausenden kleinen Programme sind die Fähigkeiten des Geräts auch aus Sicht des Herstellers nur halb so viel wert. Gleichzeitig verspricht er dem Betreiber aber auch glänzende Geschäfte, ist er doch an jedem Verkauf beteiligt. Für Android-Geräte bietet neben Google zumindest in den USA auch Amazon seit einiger Zeit einen eigenen Appstore. Die Bezeichnung eines Appstore als eben solchen ist Apple allerdings ein Dorn im Auge. So hat man beim amerikanischen Marken- und Patentamt den Schutz des Begriffs "App Store" beantragt. Während gegen diesen Antrag von Microsoft Einspruch erhoben wurde, geht Apple selbst gegen andere Plattformen vor, die sich als Appstore bezeichen.
Auch in Deutschland und Europa versucht Apple sich den Begriff schützen zu lassen und geht scheinbar auch direkt in Deutschland gegen Amazon vor. Dies suggeriert eine Mail von Amazon an registrierte deutsche Entwickler. In dieser heißt es, dass man derzeit keine Apps von deutschen Entwicklern annehmen könne, da Apple juristisch gegen die Bezeichnung des Shops vorgehe. Gleichzeitig bezeichnet man die Ansprüche von Apple als unbegründet und verspricht, dass auch deutsche Entwickler demnächst wieder Programme einreichen könnten. In welchem Zeitrahmen dies passieren könnte, geht aus der Nachricht allerdings nicht hervor. Der Amazon Appstore ist in Deutschland für Endkunden noch nicht nutzbar.
Im Juli scheiterte Apple in den USA mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Amazon, die die Weiterverwendung des Begriffs untersagen sollte. Somit darf Amazon diesen Begriff derzeit zumindest in den USA weiter verwenden. Noch steht ein Urteil im eigentlichen Verfahren aus, auch wenn sich das Gericht vorerst der Auffassung von Microsoft und Amazon anschloss, dass der Begriff vor allem beschreibend ist und in den allgemeinen Sprachgebrauch übergangen ist.
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