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Verkaufsstop für Nokia und HTC bei T-Mobile und Vodafone (Update)

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Verkaufsstop für Nokia und HTC bei T-Mobile und Vodafone (Update)
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Der Patentverwalter IPCom hat vor dem Landgericht in Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen mobile Geräte von Nokia und HTC erwirkt. Das Verkaufsverbot richtet sich gegen den Verkauf bei den beiden größten Mobilfunkanbietern in Deutschland, T-Mobile und Vodafone. Patentanwalt Florian Müller, der auch immer wieder bei den Patentstreitigkeiten zwischen Samsung und Apple sein Hintergrundwissen zur Sprache bringt, hat das neuerliche Urteil per Twitter bestätigt. Unklar ist noch, welche Auswirkung dies auf den Vertrieb der Geräte bei T-Mobile und Vodafone hat. Da die Urteilsbegründung noch nicht öffentlich gemacht wurde, ist nicht bekannt, ob und wann das Verkaufsverbot in Kraft treten könnte.

IPCom ist ein Patentverwalter aus München, der unter anderem auch Patente der Firma Bosch verwaltet, die sich mit dem "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation" beschäftigen. Nokia hatte erst kürzlich ein Verfahren vor dem Landgericht in Mannheim zu diesem Patent verloren.

IPCom versendete 2011 Abmahnungen an Händler, die HTC-Geräte vertrieben. Diese Abmahnstrategie wurde später von HTC mit einer einstweiligen Verfügung verhindert. Der Fall macht einmal mehr deutlich, wie verworren und undurchsichtig sich solche Patentstreitigkeiten entwickeln. Sobald es Auswirkungen für den Endkunden gibt, entsteht auch ein wahrnehmbarer Schaden für diesen. Bislang traten diese "Schäden" in nur wenigen Fällen auf, könnten sich bei einer Zuspitzung der Streitigkeiten zwischen Apple, Samsung, HTC, Nokia, Motorola, Google, Oracle etc. aber zukünftig mehren.

Update:

Das europäische Marken- und Patentamt hat heute entschieden, dass das von IPCom als #100a bezeichnete Patent bzw. die Schutzschrift EP 1 841 268 B1 ungültig sind. Damit ist auch die vom Landgericht in Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung für nichtig erklärt worden.

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