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Smartphones ermöglichen ihren Nutzern den schnellen Zugriff auf Nachrichten wie SMS, E-Mails oder Posts in sozialen Netzwerken. Der TÜV Rheinland gibt nun via Pressemitteilung bekannt, dass das Lesen von Nachrichten hinter dem Steuer richtig teuer werden kann: ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man von der Polizei erwischt wird.
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland führt aus, dass das Lesen von Nachrichten hinter dem Steuer nicht gestattet ist. Um von der Polizei angehalten zu werden reicht es jedoch bereits aus, das Telefon lediglich in der Hand zu halten. In diesem Falle kommt auf den Fahrzeugführer neben einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro auch ein Punkt in Flensburg zu. So möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Fahrer beide Hände zum Fahren frei hat. Die Bedienung des Smartphones ist demnach erst dann gestattet, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgestellt ist.
Das Hantieren mit dem Laptop oder Diktiergerät hinter dem Steuer ist rein rechtlich übrigens legal. Sollte es allerdings zu einem Unfall kommen, können Versicherungen den Vollkaskoschutz einschränken oder Regressforderungen stellen. Des Weiteren droht bei grob fahrlässigem Verhalten auch eine Mitschuld.