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Die teilweise langen Verzögerungen beim Bereitstellen von Updates dürfte für viele Android-Nutzer der größte Nachteil der Plattform sein, mitunter erhalten Smartphones und Tablets aber auch gar keine Aktualisierung. Beides wurde von Verbraucherschützern in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, der Gang vor Gericht dürfte nun aber zum ersten Mal erfolgen. Denn wie der Niederländische Consumentenbond mitteilt, hat man eine Verfügung gegen Samsung beantragt.
Damit soll erreicht werden, dass der Konzern seine Kunden frühzeitig darüber informiert, ob und wann die Endgeräte mit Updates versorgt werden. Gemeint sind aber nicht nur neue Android-Versionen, sondern ausdrücklich auch Sicherheits-Patches, konkret benannt wird die Stagefright-Lücke.
Den juristischen Weg beschreitet man nach eigenen Angaben, da eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden konnte. So habe man Anfang Dezember Kontakt mit Samsung aufgenommen, anschließend habe es auch erste Gespräche gegeben. In diesen sei jedoch klargeworden, dass das Unternehmen den Forderungen nicht nachkommen wollte.
Dass man sich ausgerechnet die Südkoreaner ausgesucht habe, sei der Marktmacht geschuldet. Denn auch in den Niederlanden sei Samsung die klare Nummer eins unter den Anbietern von Android-Smartphones; andere Hersteller würden sich nicht besser verhalten, wie der Consumentenbond betont.
Hinter dem Engagement der Verbraucherschützer steckt eine im vergangenen Juli durchgeführte Umfrage. Diese hätte gezeigt, dass 82 % der berücksichtigten Samsung-Smartphones innerhalb der ersten zwei Jahre nach Verkaufsstart kein Update auf die neueste Android-Version erhalten hätten. Dies sei jedoch wichtig, um Verbraucher so gut wie möglich vor Sicherheitslücken zu schützen. Zahlen anderer Hersteller nennt man nicht.
Ebenfalls geht der Consumentenbond nicht auf die monatliche Verteilung von Updates sowie die Rolle der Provider ein. Denn in vielen Fällen müssen diese in die Verteilung miteinbezogen werden, was einen größeren Aufwand sowie zeitliche Verzögerungen bedeutet.