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Mobilfunkkunden der Deutschen Telekom können die Streaming-Option optional dazu buchen und erhalten damit Zugang zum Streaming-Anbieter Spotify. Bisher war es so, dass bei einer Buchung direkt über die Telekom das Datenvolumen des Vertrags für die Nutzung von Spotify nicht angetastet wurde und lediglich zum Beispiel das Herunterladen von Covern berechnet wurde. Auch wenn das Datenvolumen im jeweiligen Monat aufgebraucht war und die Geschwindigkeit gedrosselt wurde, spürte der Kunde beim Streaming von Musik davon nichts.
Dies wird sich allerdings laut der Deutschen Telekom ab dem 28. April ändern. Demnach wird nach dem aufgebrauchten Datenvolumen auch Spotify von der Drosselung betroffen sein. Somit wird es aufgrund der geringen Geschwindigkeit faktisch unmöglich werden, noch Musik über das mobile Netz zu hören. Zwar werde das Datenvolumen auch weiterhin durch Spotify nicht belastet, aber die Drosselung auf den Streaming-Anbieter ausgeweitet.
Als Grund nennt die Telekom das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität am 30. April. Demnach darf der Dienst von Spotify nicht von der Drosselung befreit werden, während alle anderen Inhalte von der Drosselung betroffen sind. Um Spotify nach aufgebrauchtem Datenvolumen trotzdem noch nutzen zu können, bleibt dem Kunden nur der Schritt weiteres Datenvolumen kostenpflichtig zu erwerben oder die Musik bereits vorher auf das Smartphone herunterzuladen und die Offline-Funktion zu nutzen.
Die Telekom wird seine Kunden in den kommenden Tagen schriftlich über die Änderung informieren und allen die Möglichkeit geben, ein Sonderkündigungsrecht der Streaming-Option wahrzunehmen.