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Vodafone darf die Datenautomatik künftig nicht mehr nutzen. Wie das Landesgericht Düsseldorf mitteilt, darf der Mobilfunkanbieter nicht mehr ohne explizite Einwilligung des Kunden kostenpflichtige Datenpakete buchen. Aktuell existiert in den Verträgen von Vodafone die Klausel, dass nach dem Aufbrauchen des inkludierten Datenvolumens automatisch weitere Datenpakete kostenpflichtig gebucht werden. Dies mahnten Verbraucherschützer bereits vor lange Zeit an und wie das Landesgericht Düsseldorf nun entschieden hat, ist eine solche Klausel nicht zulässig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Vodafone hat noch keine Stellung bezogen.
Durch die Datenautomatik konnten im extremsten Fall Zusatzkosten von bis zu 9 Euro für die Kunden entstehen. Vodafone hat automatisch bis zu drei Mal neue Datenpakte für jeweils 3 Euro gebucht und damit die monatlichen Kosten nach oben getrieben. Nach Ansicht des Gerichtes soll Vodafone künftig die Geschwindigkeit nach dem Aufbrauchen des Datenvolumens nur noch drosseln und keine weiteren Automatiken mehr verwenden. Sollte der Kunden trotzdem weiteres Datenvolumen benötigen, muss dieser selbst aktiv werden und hat damit die Zusatzkosten stets im Blick.
Neben Vodafone nutzt auch O2 die Datenautomatik. O2 wurde ebenfalls bereits vor Gericht gezogen und hat den Prozess verloren. Allerdings hat O2 gegen das Urteil Berufung eingelegt, womit die Datenautomatik bis zu einem endgültigen Urteil bei O2 weiterhin aktiv ist. Das Urteil im Falle von O2 wird ebenfalls in den nächsten Wochen erwartet.