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Kaum hat der Android-Vater Andy Rubin mit einem Paukenschlag das Essential Phone angekündigt – ein recht interessantes Gerät mit modularen Erweiterungsmöglichkeiten – da gibt es bereits die ersten Probleme: Allerdings sind jene nicht technischer, sondern rechtlicher Natur. So beschuldigt der Zubehörhersteller Spigen Essential seine Markenrechte zu verletzen. Die Marke „Essential“ befinde sich nämlich im Besitz von Spigen. Der amerikanische Hersteller bietet unter anderem Schutzhüllen für mobile Endgeräte an.
Von Andy Rubin und seinem Unternehmen fordert man nun in einer Unterlassungsaufforderung die Verwendung des Namens „Essential“ sofort einzustellen. Zwar hat Spigen tatsächlich die Marke Essential registriert, verwendet sie bisher aber nur für Powerbanks und Aufladegeräte sowie einige Bluetooth-Kopfhörer. Spigen erklärt nun, das Essential Phone PH-1 könnte unter Kunden Verwirrung stiften.
Tatsächlich hatte Andy Rubins Essential auch versucht, sich die Markenrechte für Essential-Smartphones zu sichern, erhielt den Zuspruch eben wegen Spigen dann aber nicht. Trotzdem blieb man bei der Namensgebung und nahm das Risiko rechtlicher Querelen in Kauf. Eine überraschende Verfahrensweise, die nun direkt zur Ankündigung des Essential Phone PH-1 für Konsequenzen sorgen dürfte. In einer Stellungnahme äußerte Essential: „ Derartige Drohungen sind in unserer Branche verbreitet. Während es Spigen freisteht Vorwürfe zu erheben, denken wir bei Essential, dass sie gegenstandslos sind. Entsprechend werden wir auch reagieren. “
Spigen will wiederum bis zum 15. Juni aus Essentials Reaktion warten. Sollte man sich bis dahin nicht einig werden, sei der Zubehörhersteller „ bereit alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Spigens Rechte zu verteidigen “.