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Untersuchung der Bundesnetzagentur

StreamOn der Telekom verstößt teilweise gegen Netzneutralität

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StreamOn der Telekom verstößt teilweise gegen Netzneutralität
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Seit dem Start von StreamOn bei der Deutschen Telekom, steht die Option in der Kritik. Von Anfang an wurden Vorwürfe laut, dass die Option gegen die Netzneutralität verstoße und somit unzulässig sei. Schließlich können Kunden bestimmte Dienste nutzen, ohne das eigene Datenvolumen zu belasten. Durch diese Vorgehensweise würden die StreamOn-Partner bevorzugt werden, während die Konkurrenz diesen Vorteil nicht genießt.

Kurz darauf schaltete sich auch die Bundesnetzagentur ein und begann mit der Untersuchung gegen das Angebot. Inzwischen ist die Untersuchung abgeschlossen und die Bundesnetzagentur hat ihre Ergebnisse am Freitag der Deutschen Telekom übergeben.

Demnach ist das sogenannte Zero-Rating-Angebot in der aktuellen Fassung im Wesentlichen zulässig. Allerdings muss die Telekom trotzdem nachbessern, um StreamOn auch weiterhin anbieten zu dürfen. Unzulässig ist laut der Bundesnetzagentur die Reduzierung der Datenübertragungsrate bei Videostreaming, im Magenat-Tarif L. Dieser Tarifzusatz verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs.

Ebenfalls wird das Roaming in Bezug auf StreamOn kritisiert. Nutzer können StreamOn nämlich lediglich im Inland nutzen, während im EU-Ausland das Datenvolumen auch weiterhin angerechnet wird. Dies sei aufgrund der EU-Regulierung nicht zulässig und deshalb müsse die Deutsche Telekom auch an dieser Stelle nachbessern.

Der Netzbetreiber hat nun insgesamt zwei Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Sollte die Telekom keinerlei Veränderungen vornehmen oder planen, werde die Bundesnetzagentur weitere erforderliche Maßnahmen unternehmen. Wie diese im Einzelnen aussehen würden, wurde bislang nicht konkretisiert.

Telekom-Kunden könnten also aufgrund der Auflagen der Bundesnetzagentur die StreamOn-Option eventuell bald auch im EU-Ausland ohne weitere Kosten nutzen. Noch hat die Telekom diese Entscheidung allerdings nicht bekanntgegeben, wird sich aber sicherlich in den nächsten Tagen dazu äußern.

Auch Vodafone Pass wird untersucht

Unbekannt bleibt derweil, wie das Urteil im Fall von Vodafone Pass ausfallen wird. Vodafone hat einen ähnlichen Dienst gestartet und kurz darauf hat die Bundesnetzagentur auch hier Untersuchungen eingeleitet. Womöglich wird auch Vodafone bei ihrem Angebot noch nachbessern müssen. Dies wird sich aber erst noch zeigen müssen.