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In Deutschland können gemeinhin die einzelnen Schulen entscheiden, ob und wie sie bei Schülern die Verwendung von Smartphones im Rahmen des Unterrichts und allgemein auf dem Schulgelände zulassen. Allerdings bildet Bayern hier eine Ausnahme, denn dort sind Mobiltelefone zur privaten Nutzung generell per Gesetz verboten. Sowohl Eltern als auch Lehrer setzen sich nun für eine Auflockerung dieser bereits seit 2006 geltenden Regelung ein. Die stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Elternverbandes, Henrike Paede, bezeichnete die Regelung als „nicht mehr zeitgemäß“. Aktuell gilt offiziell die Handhabe, dass Mobiltelfone, die nicht explizit zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein müssen.
Der Bayrische Elternverband wünscht sich flexiblere Regelungen, die mit Eltern, Schülern und Lehrern gemeinsam abgesprochen werden. Das Bayerische Kultusministerium beharrt allerdings darauf, dass sich die bisherige Regelung von 2006 bewährt habe. Die Regelung sei eine sinnvolle Maßnahme, um Mobbing im Internet entgegen zu wirken und auch den Konsum bzw. die Verbreitung von gewalttätigen und pornografischen Videos auf dem Schulhof zu verhindern. Zudem gebe es kein allgemeines Verbot für Smartphones, solange jene im Sinne des Unterrichts genutzt würden. In einem engen Rahmen seien auch bestimmte Ausnahmen außerhalb des Unterrichts möglich.
Der Bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (BLLV) geht davon aus, dass die Regel bald überholt sein wird, weil es immer mehr Pläne gibt, die Geräte der Schüler für den Unterricht zu verwenden. Dann würden die Grenzen zwischen privater und unterrichtlicher Nutzung ohnehin immer mehr verschwimmen. Klar sei, dass es strenge Regeln für das Fotografieren und Filmen mit Smartphones geben müsse. Genau das sei aber eben schwer zu kontrollieren.